Eine 31-Jährige muss sich vor Gericht verantworten, weil sie ihre beiden Kinder unbeaufsichtigt in der Wohnung ließ. Währenddessen klettere der Junge aufs Fensterbrett und stürzte mehrere Meter in die Tiefe.
Die Angeklagte wollte sich im Juli einen schönen Abend in der nahegelegenen Bowlinghalle machen. Dafür soll sie sogar ihre beiden Kinder unbeaufsichtigt daheim gelassen haben. Der ältere Sohn (3) kletterte währenddessen auf das Fensterbrett und stürzte vier Meter in die Tiefe auf ein Hochbeet und dann zu Boden. Wie durch ein Wunder blieb der Bub unverletzt.
Weil sie ihre Fürsorgepflichten (§ 92 Absatz 2 StGB) vernachlässigt hatte, ist eine 31-jährige Mutter zweier Kleinkinder am Dienstag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden.
Vor Gericht zeigte sich die Mutter geständig und einsichtig. "Er hatte nur ein paar Kratzer, Gott sei Dank. Er war vier Tage im Krankenhaus", schilderte die Angeklagte.
"Größter Fehler meines Lebens"
"Es war der größte Fehler meines Lebens", sagte sie. Sie habe damals geglaubt, mit der Video-Funktion ihrer beiden Handys, wovon sie eines in der Wohnung beließ, das Geschehen zu Hause überwachen zu können: "Das war ein Fehler, der mir nie wieder passieren wird. Ich lasse sie nie im Leben mehr allein, die Kinder sind das Wichtigste für mich."
Und sie hatte Glück, aufgrund ihrer Einsicht und Unbescholtenheit, wurde der Fall diversionell erledigt. Die 31-Jährige kassierte eine Buße von 150 Euro mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Anzeige gegen die Angeklagte wurde zurückgelegt, einer Vorstrafe konnte sie damit entgehen. Weil auch die Staatsanwältin damit einverstanden war, ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die Mutter durfte die Kinder behalten, das Jugendamt hatte sich eingeschaltet. Es kam zu dem Schluss, dass die Kleinen in der Familie gut aufgehoben sind.