Aufregung um Bescheid

Nach Sprayaktion in Wien: Deutscher Student abgeschoben

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Weil er eine Mauer eines Rüstungskonzerns beschmierte, wurde der 28-Jährige nur einen Tag nach der Festnahme nach Deutschland abgeschoben. Das Vorgehen der Behörde sorgt nun für Wirbel.

Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben im Dezember 2019 Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegen Rüstungsunternehmen wegen Waffenlieferungen an Saudi-Arabien und dessen Verbündete im Jemen-Krieg gestellt. Den Unternehmen wird Beihilfe zu Kriegsverbrechen vorgeworfen. Sie richtet sich den Berichten zufolge unter anderem gegen den Düsseldorfer Konzern Rheinmetall, dessen Bomben mutmaßlich im jemenitischen Bürgerkrieg eingesetzt würden.

Rheinmetall hat auch eine Verbindung nach Wien. In Liesing werden nämlich Militär-Lkws hergestellt. Das Werk war erst letzten September in den Schlagzeilen, als seine Mauern mit antimilitaristischen Parolen besprüht wurden. Der Täter wurde gar auf frischer Tat ertappt. Es handelte sich um den deutschen Studenten Harald R. Dann ging alles ganz schnell. Keine 24 Stunden später war er bereits zurück in seiner Heimat - abgeschoben und das als EU-Bürger. Das berichtet der "Standard" online.

Grund dafür war seine unkooperative Art bei seiner Festnahme. Der Studierende hat um sich geschlagen und einen Beamten verletzt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zwar ist das Verfahren gegen ihn derzeit noch im Gange. Die Strafe der Exekutive bekam er dann aber gleich nach seiner Sprayaktion zu spüren. Nach einer Nacht auf der Polizeiinspektion ging es für den 28-Jährigen direkt mit Blaulicht zur deutschen Grenze. Der EU-Bürger wurde sogar von vier WEGA-Polizisten begleitet.

Fragwürdiges Vorgehen des Bundesamts

Zuvor wurde er bereits vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) befragt und dies sorgt nun für reichlich Wirbel. Denn diese Einvernahme wirft Fragen auf. Die Festnahmeordnung wurde vor dieser Befragung ausgestellt und dennoch stand darin schon die Abschiebeanordnung drin.

Laut dem Bundesamt sei Harald R. ein Gefährder, der innerhalb der Bevölkerung Angst und Unruhe verbreiten würde. Weiters spricht die Behörde davon, dass R. nur nach Österreich gekommen sei, um Straftaten zu begehen und es "nicht belegbar" sei, dass er tatsächlich einem Studium nachgeht.

Und dass die Behörde in diesem Fall nicht lange fackelt, zeigt auch der Umstand, dass er - geht es nach dem BFA - zehn Jahre nicht mehr einreisen. Laut Behörde jener Zeitraum, den es braucht, um einen "positivn Gesinnungswandel" zu vollziehen. Da dies bedeutet hätte, dass er sein Studium nicht abschließen hätte können, legte er prompt Beschwerde gegen den Bescheid ein - mit Erfolg. Vor Gericht hielt dieser nicht Stand. Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang November den Bescheid ersatzlos aufgehoben. Es sei nicht nachgewiesen, dass er die öffentliche Sicherheit gefährde.

Verteidiger: "Massiver Eingriff in Grundrecht"

Der Verteidiger des 28-Jährigen, Christian Schmaus, hat für ein solches Vorgehen kein Verständnis, wie er dem "Standard" erzählt. Er nennt es "aus rechtsstaatlicher Perspektive sehr bedenklich" und einen "unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht". 

Das BFA will das aber nicht auf sich sitzen lassen und weiter gegen den

 

 

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