Iraker in Psycho-Anstalt eingewiesen

U-Bahn-Schubser bald wieder in Freiheit?

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Mohammed Y. ist nicht schuld­fähig: Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Es war eine Horror-Tat, die Dutzende wartende Fahrgäste am Bahnsteig der U-Bahn-Station Westbahnhof am 8. Mai hautnah miterlebten. Die Bilder des Angriffs (siehe oben und rechts) zeugen von der Brutalität.

Zdravko I. (35) wartet am Bahnsteig auf den Zug. Als dieser einfährt, geht der Lagerarbeiter langsam nach vorne und wird von hinten ­direkt vor die U-Bahn auf die Gleise gestoßen.

Trotz einer sofort eingeleiteten Notbremsung kann der Fahrer die U-Bahn-Garnitur nicht mehr rechtzeitig stoppen und erfasst den 35-Jährigen. Dem Opfer wird der rechte Fuß abgetrennt, zudem erleidet es multiple Knochenbrüche.

U-Bahn-Schubser Wien Mohammed Y.
© Wiener Linien

Schubser laut Gutachten nicht zurechnungsfähig

Montag stand der irakische Täter Mohammed Y. (20), der laut Gutachten an paranoider Schizophrenie leidet, in Wien vor Gericht. Allerdings nicht wegen versuchten Mordes. Denn aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit ist er nicht schuldfähig und wurde – bereits rechtskräftig – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Viele sorgen sich jetzt: Kommt der Täter schon in wenigen Jahren wieder frei, wenn sich seine Krankheits-Symptome bessern? Prinzipiell wäre das möglich.

Psychiaterin Gabriele Wörgötter stellte – zumindest derzeit – eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose: „Seine Unterbringung kann nicht durch eine ambulante Therapie ersetzt werden.“

Der Asylwerber, der 2015 nach Wien kam, rechtfertigte sich damit, dass er Stimmen höre und sich von Menschen mit Kopfhörern und Sonnenbrillen – wie sie der 35-Jährige getragen hatte – verfolgt fühle. Vor Gericht nahm das Opfer die Entschuldigung des Irakers an.

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