Mädchen erstickt

Warum war Mord-Opfer (13) alleine in Wien?

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Nach dem Mord an einem Mädchen in Wien ermittelt die Polizei auf Hochtouren.

Nachdem am Samstag in Wien-Donaustadt ein erst 13 Jahre altes Mädchen erstickt aufgefunden wurde, waren die Hintergründe der Bluttat am Montag noch unklar. Die Polizei hielt sich aus ermittlungstaktischen Gründen bedeckt. "Wir ermitteln auf Hochtouren. Es werden zahlreiche Einvernahmen im Umfeld des Mädchens durchgeführt", sagte Polizeisprecher Markus Dittrich der APA. Das junge Opfer war am Sonntag von den Eltern identifiziert worden.

Warum war Mord-Opfer (13) alleine in Wien?
© APA/MICHAEL GRUBER
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Zeugen hatten die Leichte Samstagfrüh auf einer Grünfläche an einen Baum gelehnt mit zahlreichen Hämatomen, unter anderem im Halsbereich, gefunden. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Bei der Obduktion kam heraus, dass das junge Opfer erstickt worden war. Die Identität der Jugendlichen war zunächst unklar, auch passten keine Abgängigkeitsanzeigen zum Opfer. Nachdem die Polizei am Sonntag eine Personenbeschreibung inklusive der Kleidung der Toten veröffentlichte, meldeten sich die Eltern auf einer Polizeiinspektion in Niederösterreich und identifizierten das Opfer als Tochter. Das Mädchen hatte auch in Niederösterreich gewohnt. Wie und warum die Jugendliche am Wochenende nach Wien gekommen war, ist nun Gegenstand von Ermittlungen.

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© APA/MICHAEL GRUBER
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Bereits 14 Frauenmorde

Heuer sind in Österreich bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden. In zwei Fällen begingen Paare Mord und Selbstmord. Die Häufung der Femizide hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Nach einem runden Tisch mit Opferschutzeinrichtungen im Mai verkündete die Regierung als Sofortmaßnahme, zusätzlich 24,6 Millionen Euro für den Gewaltschutz aufzubringen. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert.

Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Frauenmorden klargestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert.
 

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