Kuriose Begründung

Wein namens ''Schluck Impfung'' beschlagnahmt

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Kurios aber wahr: Die Bundeskellereiinspektion verbietet nun den Verkauf des Weines "Schluck Impfung" des Bioweinguts Lenikus. Die Begründung dafür ist kurios.

Die Bundeskellereiinspektion, eine Abteilung des Landwirtschaftsministeriums, entschied den Verkauf des Weines "Schluck Impfung" zu verbieten.

 

Wiener Schmäh gegen Corona

Das Bioweingut Lenikus wollte mit klassischem Wiener Schmäh der Corona-Pandemie den Kampf ansagen. Dazu schuf man zwei Weine mit dem Namen "Wiener Jaukerl" und eben "Schluck Impfung". Die Bundeskellereiinspektion fand das gar nicht lustig - und beschlagnahmte kurzerhand alle Flaschen der "Schluck Impfung".

 

Das ist die Begründung für die Beschlagnahme

Die Begründung für die Beschlagnahme: Die Bezeichnung "Schluck Impfung" sei als "gesundheitsbezogene Angabe" zu werten. Der Eigentümer Martin Lenikus ist davon nicht sehr begeistert: "Das ist schlicht und einfach falsch. Es ist nicht einmal im Ansatz möglich, das in diese Richtung auszulegen. Es ist klar geregelt, was gesundheitsbezogene Angaben sind, beispielsweise ob da Vitamine, besondere Ballaststoffe oder ähnliche Bestandteile drinnen sind. Hätten wir auf das Etikett geschrieben, dass unser Wein besonders gesund sei, dann wäre das eine gesundheitsbezogene Angabe gewesen. Aber das haben wir nicht."

 

''Mit allen Mitteln dagegen vorgehen"

Martin Lenikus will sich das jedenfalls nicht gefallen lassen: "Wir werden mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Ich bin davon überzeugt, dass wir gewinnen werden. Man muss zeigen, dass man sich einerseits nicht alles gefallen lässt und dass es andererseits auch der Behörde anzuraten ist, die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen zu lesen, bevor sie einschreitet. Ich glaube, als Bürger und als Winzer muss man sich nicht alles gefallen lassen", so der Eigentümer gegenüber der "bz".

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