15.000 € für Opfer

Zeitungsskandal: Mörder für 24 Stunden

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Statt eines Mordverdächtigen bildete die „Kronenzeitung“ Walter Vogel aus Wien ab – und entschuldigte sich nie. Nun wurde das Blatt verurteilt.

„Sie sind also kein verkrachter, 57-jähriger Zeichenprofessor, der lieber zur Bierflasche statt zum Pinsel greift?“ Die Frage der Richterin sorgt für Schmunzeln im Saal 202 des Wiener Landesgerichts. Nur Walter Diego Vogel lacht nicht – er ist wütend.

Denn mit obigen Worten beschrieb die Kronenzeitung am 21. Dezember den „Amokläufer von Hollabrunn “: Jenen Maler, der betrunken ins Bezirksgericht stürmte und die Angestellte Silvia M. (42) erschossen hat. Der mutmaßliche Täter: Johann P. (57) aus Maissau. Abgebildet wurde im „Krone“-Bericht jedoch – voll erkennbar – der bekannte Wiener Kriminaltechniker Walter Vogel.

„Mörder“
Am selben Tag läutete das Telefon beim 52-Jährigen Sturm: Freunde und Geschäftspartner wollten wissen, ob er denn tatsächlich der „Killer von Hollabrunn“ sei. Erst am nächsten Tag wurde der Fauxpas richtiggestellt – ÖSTERREICH wies auf die Verwechslung hin. „Noch heute fragen mich Leute, warum ich als Mörder nicht im Gefängnis sitze“, ärgert sich Vogel vor Gericht.

Keine Entschuldigung
Dort landete die Causa, weil sich die Kronenzeitung laut Vogels Anwalt Ägidius Horvatits nie entschuldigt hat: „Wir wollten die Sache höflich lösen. Was uns enttäuscht, ist, dass die ,Krone‘ den Kopf einfach in den Sand gesteckt hat.“ Es sei auch nie eine Richtigstellung gedruckt worden.

Das Urteil
Beim Prozess bot das Blatt (vertreten von der Kanzlei Michael Rami) schließlich widerwillig 3.000 Euro Wiedergutmachung an. „Für 3.000 Euro lasse ich mich nicht österreichweit als Mörder darstellen“, reagierte die Klägerseite empört. „Das erscheint auch mir zu wenig“, pflichtete Richterin Birgit Schneider bei. Und verurteilte die „Krone“: Unüblich hohe 15.000 Euro an Entschädigung, Urteilsveröffentlichung und Übernahme der Prozesskosten. Urteil nicht rechtskräftig.

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