Der Großteil der meist sehr jungen Hundewelpen und Katzenbabys wurde bei mobilen Zollkontrollen entdeckt. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der Aufgriffe angestiegen.
Wien. Schmuggel-Tiere sind leider en vogue. Zum Glück werden doch einige gerettet. Waren es 2022 insgesamt 109 Katzen und Hunde, so lag diese Zahl im Jahr darauf bei 118 und erreichte nun im Vorjahr den traurigen Rekord von 138. Der Hauptanteil (124) wird klassisch auf dem Landweg mit Pkws und Transportern geschmuggelt, doch 2024 kam es auch auf dem Flughafen Wien zu 14 Aufgriffen.
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In den seltensten Fällen werden die Tiere von Privatpersonen über die Grenze gebracht, meist handelt es sich um skrupellose kommerzielle Händler, die mit den oftmals unter schlimmsten Bedingungen geschmuggelten Hunden und Katzen Geld machen wollen - das gilt für 112 der aufgedeckten 138 Fälle im Vorjahr.
Der überwiegende Teil der Tiere stammt aus dem südosteuropäischen Raum. Häufig sind sie noch sehr jung. Bei Tieren aus Drittländern muss der grenztierärztliche Dienst beigezogen werden - ansonsten der zuständige Amtstierarzt, wenn die erforderlichen Veterinärdokumente nicht vorliegen oder das Tier nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Damit soll gewährleistet werden, dass die Tiere gesund sind und erforderliche Schutzimpfungen, insbesondere gegen Tollwut, durchgeführt wurden.
Hohe Geldstrafen für die Schmuggler
Handelt es sich um Schmuggel von Tieren aus einem Drittland, werden Eingangsabgaben fällig. Liegt ein Schmuggel nach dem Finanzstrafgesetz vor, wird dieser mit einem Betrag bis zum Doppelten des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Liegt darüber hinaus ein Verstoß gegen das Tierseuchenrecht oder die veterinärbehördliche Einfuhrverordnung vor, sind diese gemäß Tierseuchengesetz als Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen von bis zu 4.360 Euro strafbar.
Delikte gegen das Tiertransportgesetz werden außerdem mit 400 Euro bis 5.000 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 7.500 Euro geahndet. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen. In Summe können also rasch sehr hohe Strafen zusammenkommen.
"Es ist erschreckend, dass Schmuggler unsägliches Tierleid in Kauf nehmen, um daraus Profit zu schlagen. Diese tragischen Fälle zeigen einmal mehr, wie wichtig die Arbeit des österreichischen Zolls auch zum Schutz der Tiere ist“, so Finanzminister Gunter Mayr.