1.500 Euro pro Kind

So kommen Sie zum Familienbonus

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Mit Auszahlung der Jänner-Gehälter läuft die Entlastungs-Aktion für Familien an.

Wichtig ist: Den seit Jänner geltenden Familienbonus bekommt man nicht automatisch, sondern man muss ihn erst beantragen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Formular bei Arbeitgeber abgeben

Monatlich kassieren. Man kann sich auf der Website des Finanzministeriums das dafür nötige Formular E30 herunterladen, es ausfüllen und unterschrieben bei seinem Arbeitgeber abgeben.

Dann wird die Steuerersparnis bei der monatlichen Auszahlung berücksichtigt, man hat also jeden Monat netto mehr auf dem Konto. Weigern kann sich der Arbeitgeber nicht. Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, muss er alles in die Wege leiten.

Wer Bonus beantragt, 
bekommt ihn automatich

Steuerexpertin Claudia Stadler macht für viele Unternehmen die Lohnverrechnung und schafft es mit ihrer Kanzlei cSt causa, den Bonus innerhalb von 24 Stunden in den Abrechnungen zu berücksichtigen.

Wer den Bonus einmal beantragt hat, bekommt ihn dann automatisch auch in den Folgemonaten – jedenfalls so lange, wie für das Kind Familienbeihilfe be­zogen wird. Wichtig: Ist das Kind bereits 18 Jahre alt, ist der Familienbonus mit 500 Euro begrenzt.

Möglichkeit 2: Mit der Steuererklärung

Im Folgejahr. Die zweite Möglichkeit ist, jährlich eine Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise eine Einkommensteuererklärung abzugeben und den Bonus dabei zu beantragen.

Ausgezahlt wird der Familien-Bonus dann im Folgejahr (also für 2019 im Jahr 2020). Für Selbstständige ist das der einzige Weg. Unselbstständige können sich aussuchen, ob sie monatlich oder jährlich entlastet werden wollen. Für die Höhe des Bonus macht das keinen Unterschied.

 

Wer den Familienbonus beantragen kann

Das Finanzministerium hat auf seiner Website (bmf.gv.at) bzw. auf familienbonusplus.at die Formulare und einen Überblick über die Regeln beim Familienbonus Plus. Was u. a. wichtig ist:

Wer von beiden. Der Fa­milienbonus macht bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr aus, aber für beide Eltern oder nur einen Elternteil? Es gilt: Entweder eine Person bezieht den vollen Familienbonus für das jeweilige Kind – oder der Betrag wird 50 : 50 zwischen den Eltern aufgeteilt.

Eltern getrennt. Grundsätzlich gibt es den Familien­bonus für erziehende Eltern bzw. solche, die Unterhalt zahlen, auch wenn die Eltern getrennt sind. Wer seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, verliert den Anspruch. Wer einen neuen Partner hat, kann den Bonus grundsätzlich auch mit diesem aufteilen.

Geringverdiener. Alleinerziehende Geringverdiener hätten nichts von einem Steuerbonus, daher gibt es für sie den „Kindermehr­betrag“.

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