Urteil

3 Monate bedingt für Hitlergruß beim Heer

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Der 42-Jährige soll sich im Kosovo antisemitisch geäußert haben.

Wegen Betätigung im nationalsozialistischen Sinn ist ein ehemaliger Unteroffizier des Bundesheeres in Eisenstadt nach dem Verbotsgesetz (§ 3g) zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Geschworenensenat sah als erwiesen an, dass der Burgenländer während eines Auslandseinsatzes im Kosovo mehrfach den Hitlergruß verwendet und bei einer privaten Feier am Stützpunkt ein T-Shirt mit einem "stilisierten Konterfei" - auf dem Leibchen befand sich ein Smiley mit Hitlerbart und Seitenscheitel - von Adolf Hitler getragen habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Als mildernd wertete das Gericht das "bisherige Wohlverhalten" des 42-Jährigen. Zudem seien die Tathandlungen "an der Grenze der Strafbarkeit" gelegen. Der Angeklagte habe zumindest ein Tatsachengeständnis abgelegt. Als erschwerend sei die Tatwiederholung zu werten.

Schuldig bekannt
Die Vorfälle hatten sich laut Anklage während zweier Einsätze 2008 und 2009 ereignet, an denen der vom Heer entlassene Milizsoldat teilgenommen hatte. Im Prozess hatte sich der 42-Jährige schuldig bekannt, die Hand zum Hitlergruß erhoben zu haben. Bei einer Feier im Februar 2009, bei der auch Alkohol geflossen sei, hatten ihm Kameraden das T-Shirt geschenkt, das er dann auch anzog. Der Angeklagte wurde auch wegen antisemitischer Bemerkungen schuldig gesprochen, eine weitere von der Anklage angeführte Aussage in dem Zusammenhang hielt der Senat für nicht nachweisbar.

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