Deas bedingte Urteil gegen Pöchinger in der Causa BAWAG ist nicht rechtskräftig.
Der frühere Pressesprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger (damals B), Christoph Pöchinger, ist Montagnachmittag in einem Prozess vor einem Einzelrichter im Landesgericht Linz noch nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Dem 35-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe die Anklageschrift in der Causa BAWAG an die Info-Illustrierte "News" weitergegeben.
Amtsgeheimnis
Die Verurteilung von Pöchinger erfolgte wegen
Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage. Er soll im
Oktober 2006 den Entwurf der BAWAG-Anklage dem mittlerweile verstorbenen
"News"-Chefredakteur Alfred Worm zukommen haben lassen. Das Magazin habe
diese vollinhaltlich in einer Beilage abgedruckt. In einem daraufhin -
zunächst gegen unbekannt - eingeleiteten Strafverfahren
habe Pöchinger ausgesagt, dass er damit nichts zu tun habe, so der
Staatsanwalt weiter. Auch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss soll
er falsche Angaben gemacht haben.
Verantwortung
Pöchinger erklärte, er habe Worm lediglich die
erste Seite der Anklageschrift zukommen lassen, und diese sei ohnehin
bekanntgewesen. Pöchinger wies in seiner Verantwortung darauf hin, dass
nicht nur er, sondern auch etliche andere Personen Zugriff auf die gesamte
Anklageschrift oder Teile davon gehabt hätten. Außerdem sei es zeitlich
nicht möglich gewesen, dass die Anklageschrift in News von ihm stamme, die
Zeitschrift müsse diese schon früher besessen haben.
Undichte Stellen
Tatsächlich dürfte es eine oder mehrere undichte
Stellen gegeben haben, durch die Informationen in der Causa an die
Öffentlichkeit gelangten. Der Gericht schloss aber in seinem Urteil aus,
dass sich diese im Bereich der Exekutive oder der Staatsanwaltschaft
befunden hätten. Der Richter sprach den Angeklagten am inzwischen dritten
Verhandlungstag und nach Befragung etlicher Zeugen schuldig. Dieser legte
Berufung gegen das Urteil ein, es ist somit noch nicht rechtskräftig.