Verbot gekippt
Adoptionsrecht für Schwule
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden: Homosexuellen Paaren darf die Adoption eines Kindes nicht mehr verboten werden. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger begründete die Aufhebung des Verbots am Mittwoch damit, „dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt“.
Frist bis Ende des Jahres
Von Seiten der Grünen, der Neos, Schwulenorganisationen und der SPÖ wurde die VfGH-Entscheidung euphorisch kommentiert – SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zeigte sich erfreut – der VfGH hat mit seinem Urteil durchgesetzt, was der Koalitionspartner ÖVP bis jetzt verhindern wollte. Dementsprechend wenig Reaktionen gab es von Seiten der Volkspartei. Justizminister Wolfgang Brandstetter ließ ausrichten, dass das Gesetz nun repariert werde.
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