Der ÖVP-U-Ausschuss legt jetzt im Umgang mit „Chat-Man“ Thomas Schmid seine Samthandschuhe ab und beantragt eine Beugestrafe. Der Parlamentsantrag deutet an: Gab es ein Leak aus der ÖVP zu Schmid?
Wohnsitz in Wien – oder doch nicht, dann ein geschwärztes Flugticket. Chatman Thomas Schmid bekam – POLITIK LIVE hat es bereits berichtet – vom ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss eine Beugestrafe angedroht. Und zwar mit den Stimmen aller fünf Parteien, auch der ÖVP. Entscheiden muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Der Ausschuss schildert in seinem Antrag minutiös, wie Schmid, der ja inzwischen in den Niederlanden lebt, den Ausschuss genarrt hat.
Schmid war für den 2. März, 14 Uhr, geladen worden. Bereits am 27. Jänner versuchte die Parlamentsdirektion mit Schmids Anwalt Thomas Kralik Kontakt aufzunehmen – doch erst 4 Tage später teilte Kralik mit, dass „dass betreffend MMag. Schmid keine aufrechte Vollmacht für den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss besteht“ Immerhin: Kralik versprach, Schmid zu informieren.
Wohnsitz durch Parlament abgefragt
Aufgescheucht durch den POLITK-LIVE-Bericht über Schmids Amsterdamer Wohnadresse fragte die Parlamentsdirektion beim Melderegister Schmids Wohnadresse ab – und bekam einen Treffer im 7. Wiener Gemeindebezirk. Die Ladung wurde am 8. Februar per RSa-Brief abgeschickt und am 10. 2. Zugestellt.
Schmid meldete seinen Wohnsitz ab
Am 23. Februar hat Schmid die Zustellung bestätigt – und sagte wegen einer Auslandsaufenthalts ab. Und jetzt kommt es zu mehreren Ungereimtheiten:
- Offenbar am 24. Februar meldete Schmied seinen Wohnsitz in Österreich ab, das ergab eine Wohnsitzabfrage tags darauf.
- Den Flug, den Schmid für seine Absage ins Treffen führte hatte er „am selben Tag gebucht, an dem Vertreterinnen der ÖVP erstmals vom genauen Ladungstermin Kenntnis erlangte“. Das ist auch in dem Beugehaftantrag so formuliert. In der Opposition vermutet man deshalb mehr oder weniger offen, dass der Termin zu Schmid geleakt wurde.
- Für eine weitere Fragen hat Aussschuss-Chef Wolfgang Sobotka gesorgt. Er sagte bei einem Hintergrundgespräch am 18. Februar, dass Schmid keinen Wohnsitze mehr in Österreich habe und deswegen nicht geladen werden könne – sechs Tage bevor sich Schmid tatsächlich abmeldete.
- Doch damit nicht genug. Schmid konnte seinen Auslandsaufenthalt nicht ausreichend belegen – wie übrigens auch Ex-Magna-Chef Siegfried Wolf nicht. Das vorgelegte Flugticket war teilweise geschwärzt, „sodass nicht eruiert werden kann, unter welchen Bedingungen, Versicherungen bzw. Stornoabdeckungen die Buchung vorgenommen wurde und ob MMag. Schmid überhaupt als Passagier eingetragen war oder lediglich die Rechnung auf ihn ausgestellt wurde“, wie es im Antrag heißt.
- Was den Ausschuss besonders wurmt: Nur 4 Tage nach dem Ausschuss-Termin war Schmid sehr wohl in Wien um bei der WKStA auszusagen.
Die Folge: Eben der Antrag auf Beugestrafe und Vorführung durch die Polizei. Das kann teuer werden: Milliardärs-Gattin Kathrin Glock musste im Ibiza-Ausschuss immerhin 2.000 Euro bezahlen.
Lesen Sie hier den gesamten Antrag auf Beugestrafe