Im Budgetbegleitgesetz wird auch der elektronisch überwachte Hausarrest (Fußfessel) überarbeitet. Inkrafttreten sollen die Änderungen schon mit 1. September. Für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein Grund zur Freude.
Es wurde bereits seit Längerem diskutiert und jetzt offenbar von der neuen Regierung umgesetzt. Wie im Budgetbegleitgesetz festgehalten wird, soll in dem Paragraphen, der den elektronisch überwachten Hausarrest regelt, also die Fußfessel, das Wort "zwölf" durch "24" ersetzt werden.
Heißt im Klartext: Künftig - ab 1. September sollen die Änderungen in Kraft treten - kann die Fußfessel bereits 24 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende beantragt werden.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde im Buwog-Prozess zu vier Jahren rechtskräftig verurteilt. Eine vorzeitige Entlassung wäre also nach zwei Jahren möglich. Somit könnte er direkt im September eine Fußfessel beantragen.
Mehr Bewegungsmöglichkeiten für Grasser
Unklar ist, ob sein Haftantritt - Grasser müsste eigentlich in zwei Wochen hinter Gittern - dadurch aufgeschoben wird. Denn künftig sollen Verurteilte bereits bei der Aufforderung zum Strafantritt über die Möglichkeit der Fußfessel informiert werden. Sollte ein Antrag gestellt werden, wird der Haftantritt bis zur Entscheidung darüber aufgeschoben. Möglich wäre auch, dass Grassers Anwälte noch einen Grund für einen weiteren Aufschub finden.
Außerdem: Die Bewegungsmöglichkeiten für Fußfesselträger sollen ausgeweitet werden. Dadurch sollen Verurteilte die Möglichkeit zur Bewegung im Freien bekommen. Auch das kommt Grasser zugute. Denn wie von oe24 bereits berichtet, wäre Grasser mit einer Fußfessel auf "einige wenige Räume beschränkt", könnte sich frei im Garten bewegen.
Ausgenommen von den Änderungen bei der Fußfessel sind Personen, die wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte verurteilt wurden. Mit den Maßnahmen sollen Gefängnisse entlastet werden.