Affären

Nächster Knalleffekt: U-Haft über Karmasin verhängt

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Das Straflandesgericht hat am Freitagnachmittag die U-Haft über Ex-Familienministerin Sophie Karmasin verhängt. Die Ex-ÖVP-Politikerin war am Mittwoch festgenommen worden.

Ein Haftrichter hat am Freitagnachmittag die U-Haft gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin verhängt, dies bestätigte das Straflandesgericht gegenüber POLITIK LIVE. Als Haftgrund gab die Sprecherin des Landesgerichts „Tatbegehungsgefahr“ an. Die U-Haft gilt zunächst für 14 Tage, dann hat eine erste Haftprüfung stattzufinden. 

44 Seiten detaillierte Vorwürfe

Die WKStA hatte für die Meinungsforscherin und Ex-ÖVP-Ministerin die U-Haft beantragt nachdem Karmasin am Mittwoch gegen 16 Uhr festgenommen worden war. Die Vorwürfe in der 44-seitigen Festnahme-Anordnung, die POLITIK LIVE vorliegt, sind nicht ohne: So geht es um die Untreue-Verdachtsmomente gegen Karmasin im Zusammenhang mit Umfragestudien zugunsten von Sebastian Kurz – bezahlt vom Finanzministerium.

20 Prozent Provision erhalten - und Zahlung »verschleiert«

Und nicht nur das: Außerdem soll die Meinungsforscherin Sabine Beinschab ab Karmasin Provisionszahlungen geleistet haben , die – so der Vorwurf – über Karmasins Ehemann verrechnet und damit "verschleiert" worden sein sollen. Die WKStA wirft Karmasin hier Geldwäsche vor.

Beinschab sollte Scheinangebote legen

Und schließlich; Bis zuletzt soll Karmasin Beinschab und eine andere Meinungsforscherin überredet haben, bei Umfragen des Sportministeriums Scheinangebote zulegen – damit Karmasin diese unterbieten kann. Konkret werden zwei Aufträge für Studien des Sportministeriums genannt, die Karmasin so erhalten haben soll.

Auch Richter sag eine Tatbegehungsgefahr

Karmasin wurde am Ende wegen „Tatbegehungsgefahr" in Haft genommen. Die WKStA hatte argumentiert, dass sie weiter als Meinungsforscherin tätig sei. „Angesichts der bisherigen Tathandlungen ist zu befürchten, dass sie dies auch aktuell nutzen wird, um weitere strafbare Handlungen zu begehen.  

Karmasins Anwalt war vorerst nicht erreichbar - für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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