Karl-Heinz Grasser kann ab 1. September einen Antrag auf Fußfessel stellen. Er kann dann seine Resthaft in der Kitzbüheler Villa seiner Frau Fiona Pacifico Griffini-Grasser "absitzen".
Antrag. Das Gesetz ist wie für Karl-Heinz Grasser gemacht: Da die Justiz sparen muss, kann ab 1. September auch Häftlingen mit einer voraussichtlichen Haftdauer von bis zu 24 Monaten eine Fußfessel und damit das Absitzen der Haftstrafe zu Hause genehmigt werden. Im Fall des wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren verurteilten Ex-Finanzministers ist bei guter Führung eine Resthaftdauer von eben der Hälfte anzunehmen, voilà: eben 24 Monate.
Doch ganz so schnell dürfte die Sache nicht gehen. Zwar wollte der Ex-Finanzminister seinen Antrag bereits Mitte August stellen - dann könne der Leiter der Haftanstalt Innsbruck Grasser bereits pünktlich am 1. September wieder nach Hause entlassen. Doch der Plan, der aus Grassers Verteidigerkreisen zu hören war, wird so nicht aufgehen. Denn Anträge vor dem 1. September werden laut Justizministerium nach der alten Gesetzeslage beurteilt - und da fällt Grasser nicht darunter.
Freilassung vor dem 20. Hochzeitstag
Also könnte Grasser doch noch ein paar Tage länger im Innsbrucker "Ziegelstadel" sitzen. Dass dem Ex-Politiker, dessen Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser ja aus der in Tirol sehr einflussreichen Familie Swarovski stammt, die Fußfessel vorenthalten wird - damit rechnet wirklich keiner. Spätestens am 20. Hochzeitstag des Paares - am 22. Oktober - dürfte Grasser wieder im heimatlichen Unterhirzinger Hof in Kitzbühel sitzen. Das Anwesen - Kaufpreis knapp 12 Millionen Euro - besitzt zudem einen 3.000 Quadratmeter großen Garten.
Fußfessel bleibt auf Dauer am Bein
Allerdings: Ob Grasser alle Annehmlichkeiten genießen kann, bleibt abzuwarten: "Hinsichtlich der Bewegungsfreiheit können auch innerhalb der privaten Räumlichkeiten Einschränkungen vorgenommen werden", heißt es im Justizministerium. "Bei einem Überschreiten ergeht ein Alarm in der Überwachungszentrale." Der zulässige Bewegungsradius werde "immer individuell entschieden und umfasst alle Bereiche, die zum allgemeinen Lebensbedarf notwendig sind". Die Fußfessel bleibt über die gesamte Dauer am Bein angelegt.
Eine Stunde täglich ins Freie, am Wochenende drei
Freiflächen würden üblicherweise nicht umfasst, aber: laut dem neuen Budgetbegleitgesetz dürfen sich Insassen im Fußfessel-Hausarrest auch eine Stunde im Freien aufhalten können – am Wochenende kann diese Stunde durch Entscheidung des Anstaltsleiters auf bis zu drei Stunden verlängert werden. Dazu gibt es Freigänge zur "Beschaffung des notwendigen Lebensbedarfs oder der Inanspruchnahme notwendiger medizinischer Hilfe".