Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik hat am Dienstag am Wiener Landesgericht begonnen.
Als Generalsekretär im Außenministerium von Karin Kneissl (FPÖ) soll er ohne Erfordernis einen als "geheim" klassifizierten Bericht zum Giftanschlag im britischen Salisbury angefordert und dem ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott zugänglich gemacht haben. Darin enthalten gewesen sein soll auch die Formel des Nervengifts Nowitschok. Peterlik bekennt sich nicht schuldig.
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"Selbstverständlich" habe er das Recht gehabt, in die Berichte Einschau zu nehmen, betonte der Angeklagte: "Es war meine Aufgabe und Verpflichtung als Beamter, das zu tun." Zu seiner Führungsfunktion habe es gehört, "außenpolitisch koordinierend" zu wirken. Er habe "die außenpolitische Relevanz" der Unterlagen zu prüfen gehabt, verwies Peterlik auf das in seinen Augen zweifellos gegebene dienstliche Interesse bei seinem Tun. Der russische Botschafter habe ihm in einem Gespräch mitgeteilt, dass es einen OPCW-Bericht gebe, wonach Russland mit dem Giftanschlag nichts zu tun habe. Die Zusammenfassung habe aber gesagt, dass die britischen Ergebnisse bestätigt werden können. Diese Diskrepanz habe er überprüfen wollen.
"Diese Dokumente sind so brisant, dass wir als Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren Monate darauf warten mussten, um eine geschwärzte Version zu bekommen", hatte zuvor Staatsanwältin Veronika Standfest klargestellt. In sechs Teilberichten hätte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) den Giftanschlag aufgearbeitet. Peterlik habe diese über seine Sekretärin angefordert, obwohl er dazu eigentlich keine Berechtigung und es kein dienstliches Erfordernis gehabt hätte, diese einzusehen, so Standfest. Es habe sich um "rein technische Dokumente, (..) mit denen ein Generalsekretär und Jurist eigentlich nichts anfangen kann" gehandelt. Für die Staatsanwaltschaft liege auf der Hand, dass es sich um "ein privates Anliegen" gehandelt habe.
Unterlagen an Ott weitergegeben
Nur zwei Tage später - am 5. Oktober 2018 - habe Peterlik die streng geheim klassifizierten Unterlagen dem ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, zugänglich gemacht. Ott habe sie "an seiner Wohnadresse abfotografiert", sagte die Staatsanwältin. Peterliks Behauptung, er sei zu diesem Zeitpunkt in seinem Büro gewesen, sei "nicht erwiesen".
Die Staatsanwältin verwies auf den "regen Informationsaustisch" zwischen Ott und Peterlik, den diese über den Messengerdienst Signal geführt hätten. Entsprechende Chats projizierte sie während ihres Anklagevortrags auf die Wände des Verhandlungssaals. Zum Motiv, weshalb Peterlik Ott die brisanten Unterlagen gezeigt hätte, bemerkte Standfest, der Diplomat und damalige Generalsekretär im Außenministerium habe sich "revanchieren" oder "wichtig machen" wollen.
Über Ott sollen Unterlagen zu Jan Marsalek gekommen sein
"Es ist nicht nur ein Imageschaden, es schädigt die internationalen Beziehungen", hielt die Staatsanwältin am Ende ihres Vortrages fest. Denn laut Anklage fanden die von Ott kopierten Dokumente zum Anschlag auf den früheren russischen Doppelagenten Sergej Skripal über den ehemaligen Wirecard-Manager und mittlerweile mutmaßlich als Spion für Russland tätigen Jan Marsalek den Weg zur "Financial Times", die damit am 9. Juli 2020 an die Öffentlichkeit ging. Am Nachmittag soll Ott - selbst Angeklagter im größten Spionage-Prozess der letzten Jahrzehnte - als Zeuge aussagen.
Für Verteidiger Anklage "an den Haaren herbeigezogen"
Ein ganz anderes Bild zeichneten naturgemäß Peterliks Anwälte. Eine "äußerst lückenhafte und an den Haaren herbeigezogene Anklage" und Ermittlungsfehler sah Verteidiger Michael Mössler. So liege streng genommen gar kein klassifiziertes Dokument vor, da diese erst in Österreich klassifiziert werden hätten müssen. Peterlik hätte nur ein Dokument gehabt, und das im dienstlichen Interesse. Sein Mandant habe eine "Need to Know"-Prüfung durchgeführt und sei als Generalsekretär befugt gewesen, in das "sensible Dokument" Einsicht zu nehmen: "Es hat das aktive Interesse gegeben."
Die von der Anklage behauptete Weitergabe an Ott sei "denkunmöglich", bemerkte Mössler. Das Dokument von Otts Handy habe mein Mandant nie gesehen." Die Staatsanwaltschaft hatte demgegenüber betont, eine kriminaltechnische Ermittlung hätte gezeigt, dass Otts Kopie aus dem Außenministerium stammte.
Mössler führte weiters ins Treffen, die Anklage stütze sich im Wesentlichen auf die Aussagen eines Zeugen, der mehrfach falsch ausgesagt habe und deshalb auch wegen falscher Beweisaussage rechtskräftig verurteilt worden sei.
Einen Vorgeschmack auf die kommenden Prozesstage - die Verhandlung wird am Donnerstag und am Freitag fortgesetzt - gab Peterliks zweiter Verteidiger, Volkert Sackmann. Er verwies auf ein Gutachten, wonach die Dokumente aus dem Außenministerium anders gelocht gewesen seien als jene auf den Fotos von Ott. "Das geht sich ja technisch schon nicht aus".