Die Staatsanwaltschaft Wien hat bereits im Sommer Anklage gegen die vermeintliche Oligarchennichte aus dem Ibiza-Video erhoben.
Den Strafantrag - der sich nicht auf das eigentliche Ibiza-Video bezieht - habe das Gericht der Lettin allerdings bisher nicht zustellen können, so der "Standard". Dem Lockvogel würden bei einer Verurteilung maximal ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen drohen.
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Vorwurf: Missbrauch von Ton- und Abhörgeräten
Zuständig ist das Bezirksgericht Innere Stadt. Der Frau werden der Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten sowie eine Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vorgeworfen. Dabei gehe es nicht um das 2017 in Ibiza aufgenommene Video mit dem damaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und dem damaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus. Vielmehr habe sich die vorgegebene Oligarchennichte bereits im Vorfeld des Treffens in Ibiza mehrmals mit Gudenus in Wien getroffen und dabei heimliche Aufnahmen gemacht, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.