FPÖ-Chef Herbert Kickl beleidigte am Aschermittwoch den Bundespräsidenten.
Wien/Ried. Und das interessiert auch den Verfassungsschutz. Die Staatsanwaltschaft Ried erwartet „zeitnah“ einen Bericht des oö. Landesamtes zu den Aussagen des FPÖ-Chefs. Der hatte bei seiner Aschermittwochrede in Ried/Innkreis Bundespräsident Van der Bellen wörtlich als „senil“ und „Mumie“ genannt, das erst kürzlich gewählte Staatsoberhaupt gehöre „des Amtes enthoben“.
Ehrenbeleidigung. Laut Staatsanwaltschaftssprecher Alois Ebner waren Beamte in der Jahnturnhalle anwesend, und sie hätten auch gehört, wie Kickl den Bundespräsidenten beschimpfte. Dies könne eine Ehrbeleidigung sein, so Ebner weiter.
Ermächtigung? Sollte eine strafrechtliche Verfolgung in Frage kommen, werde die Staatsanwaltschaft bei VdB um die notwendige Ermächtigung ansuchen. Hebt der Nationalrat danach zudem Kickls Immunität auf, dann droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder theoretisch sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Monaten.
Wiens VP-Chef Karl Mahrer nannte die Beleidigungen Kicks eine „gezielte ¬Hetze“, die „an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte erinnert“.