Urteil

Nach Schuldspruch: Das sagt August Wöginger

August Wöginger wurde im "Postenschacher"-Prozess zu sieben Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

ÖVP-Politiker August Wöginger wurde am Montag am Landesgericht Linz erstinstanzlich schuldig gesprochen. Nach der Urteilsverkündung äußerte er sich in einem Statement vor Medienvertretern. Er werde mit sofortiger Wirkung als ÖVP-Klubchef zurücktreten, möchte aber einfacher Abgeordneter bleiben, so Wöginger. 

"Heute ist ein erstinstanzliches Urteil gefällt worden. Ich habe in diesem Verfahren immer ehrlich gesagt, was ich getan und nicht getan habe. Ich habe Schmid sicher nie gesagt, dass er rechtswidrig Einfluss auf das Bestellungsverfahren nehmen soll", erklärte der ÖVP-Politiker in seinem Statement. 

Wöginger: "Gehe weiterhin von einem Freispruch aus" 

Er sei überzeugt, dass sich die Aussagen von Thomas Schmid als falsch herausstellen werden. "Ich werde selbstverständlich in Berufung gehen und bin davon überzeugt, dass am Ende dieses Verfahrens ein Freispruch stehen wird".  

Und: "Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch aus, werde aber dennoch meine Funktion als Klubobmann mit sofortiger Wirkung zurücklegen", so Wöginger. Abgeordneter und Sozialsprecher seiner Partei will er aber bleiben.

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