In Linz haben am Freitag im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte die Schlussplädoyers begonnen. Das Urteil ist für den 4. Mai geplant.
Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat es im Zusammenhang mit Ämterkorruption "noch nie so viel an belastendem Beweismaterial gegeben wie bei der Besetzung des Finanzamts Braunau". Dieser Eindruck habe sich im Prozess sogar noch verstärkt. Eine rein bedingte Strafe kommt für die WKStA daher nicht infrage.
Die Angeklagten sollen zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters Einfluss auf den Besetzungsprozess für den Vorstand des Finanzamts Braunau genommen haben. Wöginger soll laut Anklage beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, für seinen Parteifreund interveniert haben. Die beiden Finanzbeamten saßen in der Hearingkommission. Zuletzt war immer öfter Thema im Prozess, ob es nicht schon bei einer früheren Personalentscheidung - dem Vorstand im Finanzamt Freistadt - Versuche gegeben haben könnte, den Bürgermeister in dieses Amt zu hieven. Die Angeklagten in der "Postenschacher"-Causa bestreiten die Vorwürfe.
Erst Freistadt, dann Braunau
Der Bürgermeister hatte sich zuerst für den Vorstandsjob im Finanzamt Freistadt beworben, war aber nicht zum Zug gekommen. Als er sich wenig später für den Chefposten im Finanzamt Braunau bewarb, habe er Wöginger gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen, hatte er selbst zugegeben. Dabei sei es ihm "bei lebensnaher Betrachtung ausschließlich um das politische Gewicht Wögingers gegangen, um seiner Bewerbung Schub zu geben", so die Anklagevertreter. Wöginger hatte gesagt, er habe sich um ein "Bürgeranliegen" gekümmert und Bewerbungsunterlagen "mit der Bitte um Prüfung" weitergeleitet - für die WKStA ist diese Formulierung ein beschönigendes "Wording". Denn: "Das ist schlicht Postenkorruption."
Die Angaben des Kronzeugen Thomas Schmid seien "völlig nachvollziehbar und glaubhaft" gewesen, daran "vermag auch die Anzeigenerstattung durch an diesem Verfahren völlig unbeteiligte Personen (Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, Anm.) nichts zu ändern". Es sei auch nicht erkennbar, warum Schmid lügen und seinen Kronzeugenstatus gefährden solle. "Was soll denn die eigene Agenda des Kronzeugen gewesen sein? Für uns unklar", sieht die WKStA die erwartete Verteidigungslinie des Wöginger-Anwalts ins Leere laufen. Hintergrund: Schmid hatte ausgesagt, er habe mit der Besetzung in Freistadt nichts zu tun gehabt, Zeugen widersprachen dem aber.
WKStA vermutet Interventionsversuche aus Oberösterreich
Ein Oberstaatsanwalt beleuchtete in diesem Zusammenhang auch die Rolle des Zeugen K., ehemaliger Sektionschef und Schmids Vorgänger als Generalsekretär im Finanzministerium. Dieser hatte ausgesagt, dass ihm Schmid Ende 2017 die Weisung gegeben habe, den Erstgereihten von Freistadt anzurufen und ihm zu sagen, er möge doch verzichten. Das Geschilderte habe aber vom Zeitablauf her gar nicht gepasst. "Diese Aussage des Zeugen K. kann zeitlich nicht stimmen und ist im für ihn günstigsten Fall mit Erinnerungslücken zu erklären."
Dass es grundsätzlich auch bei der Bewerbung zu Freistadt bereits zu Interventionen für den Bürgermeister gekommen sei, sei evident - auch wenn nicht klar sei, über welche Schiene diese gelaufen seien. Die WKStA vermutet aber, dass sie über die oberösterreichische ÖVP lief. Nachdem das nichts gefruchtet habe, sei es "naheliegend, dass für Braunau über größere Player nachgebessert werden musste, um den Erfolg sicherzustellen". Für die WKStA bestehe auch "kein Zweifel" daran, dass bei der Zusammenstellung der Hearingkommission für Braunau bewusst eine Beamtin, die in Freistadt den Bürgermeister kritisch bewertet hatte, außen vor gelassen wurde.
"Der Bürgermeister schuldet dir was!"
Die WKStA ließ noch einmal die Chats des Zweitangeklagten mit Schmid und zwischen Wöginger und Schmid Revue passieren: Der Zweitangeklagte schrieb aus dem Hearing an Schmid: "Hi! mit bauchweh - aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Der Ex-Generalsekretär ließ wiederum Wöginger wissen: "Der Bürgermeister schuldet dir was!", worauf Wöginger "total happy" gewesen sei. "Schreibt so jemand, der nur Bewerbungsunterlagen mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet hat? Der gar nicht weiß, was an diesem Tag stattgefunden hat, nämlich die Kommissionssitzung? Nein", sieht der Oberstaatsanwalt ein klares Bild.
Die WKStA hält eine Strafe im ersten Drittel des Strafrahmens (sechs Monate bis fünf Jahre Haft) für angemessen. Mit einer zur Gänze bedingt nachgesehenen Strafe werde man aber nicht das Auslangen finden, weil diese oft nicht als "echte Sanktion", sondern als "Bagatellisierung" empfunden werde. Die WKStA kann sich eine Kombination aus bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in der ungefähren Höhe der Geldbußen, die bei der gekippten Diversion ausgesprochen worden waren, vorstellen.
Wöginger-Anwalt wird auf Freispruch plädieren
Zu Beginn des Verhandlungstages waren Beweisanträge der Verteidigung - sie wollte einen weiteren Zeugen laden und ein Gutachten zur Eignung des Bürgermeisters für den Führungsjob - abgewiesen worden. Wögingers Anwalt hat angekündigt auf Freispruch zu plädieren. Er wird vermutlich versuchen, die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Schmid zu erschüttern. Dieser sieht sich nach seinen Aussagen im Wöginger-Prozess ja mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage konfrontiert. Konkret geht es darum, ob er bereits in die Besetzung in Freistadt involviert war. Mehrere Zeugen haben das ausgesagt, während Schmid es verneint hat. Für Rohregger zeigt das, dass der damalige Generalsekretär im Finanzministerium seine eigene Agenda verfolgt habe. Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden.