Ex-Bürgermeister

Staatsanwaltschaft will jetzt Luger-Diversion kippen

Wird die Diversion für den früheren Linzer Bürgermeister Klaus Luger gekippt? 

Die Diversion für den früheren Linzer Bürgermeister Karl Luger (SPÖ) wegen Untreue wird von der Staatsanwaltschaft Linz beeinsprucht. In einer Presseaussendung heißt es: „Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Linz liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Strafverfahrens durch eine Diversion nicht vor." Das Verfahren soll also fortgesetzt werden. 

Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen gekannt hatte, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war. Das brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein.

Vor Prozessbeginn bot das Landesgericht Linz Luger gegen Zahlung einer Geldbuße von 20.000 Euro eine Diversion an. Die Geldbuße wurde bereits bezahlt. Schon damals sprach die Staatsanwaltschaft von einem "fatalen Signal". 

Von "schwerer Schuld auszugehen" 

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Beschwerde damit, dass Luger das Rechtsgutachten "vorwiegend in seinem persönlichen Interesse" in Auftrag gegeben habe. Und: Weil er damals Bürgermeister war, sei von "schwerer Schuld auszugehen". 

Der Ball liegt nun beim Oberlandesgericht Linz, das entscheiden muss, ob die Diversion rechtlich geboten war oder nicht.

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