Affären

U-Ausschuss: Wolf erhielt wegen Nichterscheinen Beugestrafe

Teilen

Der Unternehmer Siegfried Wolf ist kurz vor seinem Erscheinen im ÖVP-Untersuchungsausschuss zu einer Beugestrafe verurteilt worden.

Laut einem mit 4. April datierten und der APA vorliegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BvWG) muss der Multimillionär 1.000 Euro zahlen, da er bei seiner ersten Ladung für den 26. Jänner nicht erschienen war. Er werde gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

Wolf hatte damals angegeben, wegen Auslandsterminen nicht kommen zu können. Das Parlament sah den Entschuldigungsgrund zu wenig belegt und beantragte eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht. Am Mittwoch erschien der Unternehmer tatsächlich als Auskunftsperson, er hatte sein Kommen schon Wochen zuvor zugesichert. Dennoch lief das Verfahren bei Gericht weiter. Nur einen tag vor dem Ausschuss erfuhr er von der Beugestrafe, die er laut seinem Sprecher auch zahlen wird.

Wolf war vorwiegend wegen seiner Steuercausa in den U-Ausschuss geladen. Er hatte - letztlich erfolglos - im Finanzministerium wegen einer Nachzahlung interveniert. Im U-Ausschuss verteidigte er sich und sah sich in seinem Verfahren "voll im Recht". Nach ihm war der einstige Finanzminister Hans Jörg Schelling geladen, der durch zahlreiche Entschlagungen auffiel. Auch gegen ihn wurde letztlich eine Beugestrafe beantragt, allerdings wegen Aussageverweigerung.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten