Laut ÖVP-Vorschlag zusätzliche 200 Mio. Euro über Wohnkostenzuschüsse zur Verfügung gestellt werden, sagte der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger.
Wien. Das Ringen der Koalitionsregierung um Erleichterungen bei drohenden Mieterhöhungen entscheidet sich spätestens am Donnerstag im Finanzausschuss des Parlaments. Ein entsprechender Antrag könnte in letzter Sekunde durch einen Kunstgriff, eine sogenannte Trägerrakete, eingebracht werden. Andernfalls droht Mieterinnen und Mietern in Altbauten eine Erhöhung der Richtwertmieten um 8,6 Prozent, wie Grünen-Mandatarin Nina Tomaselli am Montag im Ö1-"Morgenjournal" des ORF erklärte.
Angestrebt wird eine gesetzlich verordnete Drosselung der Mieterhöhung von 8,6 auf zunächst 3,8 Prozent. Der Rest der Mietanhebung soll auf 2024 und 2025 verschoben werden. Die an die Inflationsentwicklung gekoppelten Richtwertmieten wurden vergangenes Jahr bereits um fast 6 Prozent erhöht.
ÖVP will Verbesserung für Vermieter hineinverhandeln
Die ÖVP will für die Vermieter, die bei einer Mietpreisbremse zu einem spürbaren Einnahmenverzicht gedrängt werden, auch eine Verbesserung in das Gesetz hineinverhandeln - attraktivere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei klimafreundlichen thermischen Sanierungen. Sie wolle demnach auch Käufer und Häuslbauer entlasten - beim Kauf einer Immobilie sollten die ersten 500.000 Euro von der Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent des Kaufpreises) befreit werden.
Den Grünen geht der Steuervorstoß der ÖVP zu weit, da damit auch wohlhabende Luxusimmobilienkäufer entlastet würden. Sie schlagen vor, den Grunderwerbsteuersatz ab einem Kaufpreis von 1 Mio. Euro zu erhöhen. Das soll den Gemeinden, die diese Steuer einheben, zur Gegenfinanzierung dienen.
Finanzminister Magnus Brunner hatte aber bereits vor dem Wochenende Verhandlungsspielraum in Sachen Grunderwerbsteuer signalisiert. Statt einer generellen Steuerbefreiung bis 500.000 Euro könne er sich auch vorstellen, "eine Obergrenze für den Immobilienpreis insgesamt einzuziehen". Wer diese Kaufpreisgrenze überschreite, müsse die GrESt "auch für die ersten 500.000 Euro bezahlen. "Darüber können wir gerne reden", so der Minister.
ÖVP-Vorschlag: Bonus statt Mietpreisbremse
Die ÖVP präsentierte gegenüber der APA am Montagnachmittag noch einen weiteren Vorschlag: Demnach sollen zusätzliche 200 Mio. Euro über Wohnkostenzuschüsse zur Verfügung gestellt werden, sagte der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger gegenüber der APA. Die Zuschüsse sollten über die Bundesländer ausgeschüttet werden und sich an den Einkommensgrenzen orientieren. "Das ist zielgerichtet und sozial treffsicher und das Geld wird nicht nach dem Gießkannen-Prinzip verteilt", sagte Ottenschläger. Zudem greife dieses Modell, wie es Wien in der Vorwoche vorgestellt hat, nicht nur bei Richtwertmieten. "Ich geniere mich nicht dafür", kommentierte Ottenschläger, dass damit die ÖVP das von der Wiener SPÖ präsentierte Modell übernehme.
Die ÖVP strebe zudem Steuererleichterungen statt -erhöhungen an. "Es haben auch die Mieter mehr davon, wenn zum Beispiel ein Haus renoviert wird", so Ottenschläger. Es müssten auch Eigenheime für mehr Menschen leistbar werden, etwa über Mietkauf-Modelle, ergänzte der Nationalratsabgeordnete.
Wohnkostenzuschuss noch nicht ausverhandelt
Mit dem Koalitionspartner dürfte der Wohnkostenzuschuss noch nicht ausverhandelt worden sein. Daher bleibt es bis Donnerstag spannend, ob die Grüne Mandatarin Tomaselli den Kunstgriff der Trägerrakete anwenden wird.
Bei einer Trägerrakete handelt es sich um einen inhaltlich nicht so wichtigen Antrag, der im Zuge von Verhandlungen bereits vorsorglich in den parlamentarischen Prozess geschickt wird und dann thematisch nach Bedarf entsprechend abgeändert werden kann, falls es zu einer Einigung kommt.
Antrag zu einem Tippfehler im Einkommensteuergesetz geplant
Im konkreten Fall planen die Grünen dem Radiobericht zufolge diesen Donnerstag einen Antrag zu einem Tippfehler im Einkommensteuergesetz, aus dem die Mietpreisbremse werden soll. Im regulären Fristenlauf hätte diese eigentlich spätestens im jüngsten Bautenausschuss finalisiert werden müssen, um noch rechtzeitig per 1. April in Kraft treten zu können. Zu dem Zeitpunkt war aber innerhalb der Koalition noch keine Einigung über die Details in Sicht. Über das Vehikel Grunderwerbsteuer passt der Gesetzesantrag thematisch nun auch in den Finanzausschuss.
Gelingt der Koalition am Donnerstag das Einleiten der Mietpreisbremse auf den letzten Drücker, müsste das entsprechende Gesetz anschließend noch vom Nationalratsplenum in einer Sondersitzung kommende Woche beschlossen werden. Daran anschließend braucht es weiters eine Bundesratssitzung sowie die Unterschrift des Bundespräsidenten. Danach könnte die offizielle Kundmachung erfolgen.
All das wäre bis 31. März, vor Mitternacht, durchzuziehen. Ansonsten steigen die Richtwertmieten in Altbauten ab 1. April (Neuabschlüsse) beziehungsweise 1. Mai (Bestandsverträge) ungebremst weiter.