Aktuell

Takacs hofft bei Zuverdienstgrenze auf "rasche Lösung"

Teilen

In der Diskussion um eine höhere Zuverdienstgrenze für Flüchtlinge hat Kärntens Flüchtlingsreferentin, Sara Schaar (SPÖ), am Donnerstag ihre Haltung bekräftigt.

 Kärnten hat als einziges Bundesland einer Erhöhung der Zuverdienstgrenze für ukrainische Flüchtlinge in Richtung der Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro nicht zugestimmt. Flüchtlingskoordinator Michael Takacs hoffte vor Journalisten dennoch auf eine "rasche Lösung".

Bund und Länder hatten sich am Mittwoch nach einem mehrstündigen Gipfel darauf geeinigt, die Unterstützung für privat Untergebrachte anzuheben, und zwar für alle Gruppen in der Grundversorgung, also auch für Asylwerber. Nur für Ukrainer soll hingegen die Erhöhung der Zuverdienstgrenze von 110 auf 485 Euro gelten. Kärnten stimmte dem nicht zu, weil man das auch anderen Personen in der Grundversorgung als jenen aus der Ukraine zugestehen will. Grundsätzlich ist in der Konferenz der Landesflüchtlingsreferenten Einstimmigkeit üblich, weshalb die Angelegenheit nun in den Koordinationsausschuss wanderte, der sich bald damit befassen soll. Für Anfang Mai ist dann auch wieder eine Sitzung der Landesflüchtlingsreferenten geplant.

Der Flüchtlingskoordinator des Bundes drückt diesbezüglich aufs Tempo: "Ich hoffe auf eine rasche Lösung", sowohl politisch als auch operativ, sagte Takacs am Donnerstagnachmittag vor Journalisten in Wien.

"Kärnten wird jedenfalls einer Entscheidung zustimmen, die gesetzeskonform ist und den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt", hatte es davor am Donnerstag auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landesrätin Schaar geheißen. Beispiele aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Bund etwa bei der Kinderbeihilfe Rechtswege beschritten hat, "die dann teuer repariert werden mussten".

Die massiven Teuerungen würden nun die heimische Bevölkerung treffen, also seien auch andere Zuverdienstgrenzen zu prüfen, wie zum Beispiel im Rahmen der Sozialhilfe, meint man in Kärnten. Sie seien dann in gleichem Maße anzuheben, "um eine Schieflage zu vermeiden" - das wäre wichtig, um dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen: "Wenn die Menschen das Gefühl bekommen, ungerecht behandelt zu werden, dann ist das keine gute Grundlage für eine längerfristige, derzeit großartige Hilfsbereitschaft, den vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern gegenüber."

Auch andere Bundesländer hätten Unterstützung für den Kärntner Antrag signalisiert, behauptet man in Kärnten. Dort will man auch nichts davon wissen, dass Kärnten allein einen Beschluss blockieren könne: "Länderkonferenzen, egal welche, haben nur Empfehlungs- und keinen Beschlusscharakter." Der Innenminister könne "jederzeit im Rahmen seiner Kompetenzen handeln".

Arbeitsmarktservice-Chef Johannes Kopf befürchtete unterdessen auf Twitter eine mögliche "Inaktivitätsfalle". Er halte den "bestimmt gut gemeinten Vorschlag für nicht ausreichend durchdacht". Derzeit kämen vor allem Frauen mit Kindern. Die Bundesländer sehen demnach derzeit in der Grundversorgung bei privatem Wohnen beispielsweise für eine Mutter mit zwei Kindern 715 Euro pro Monat vor. Künftig soll nach dem Vorschlag eben ein Zuverdienst von bis zu 485 Euro möglich sein. Man könne also mit einem geringfügigen Job auf 1.200 Euro pro Monat kommen - doch verdiene man nur einen Euro mehr als die Zuverdienstgrenze erlaubt, verliere man die Grundversorgung, erklärte Kopf.

Eine Arbeitsaufnahme über der Geringfügigkeitsgrenze lohne sich also - verkürzt aufs Monat gerechnet - erst ab einen Nettoeinkommen von 1.201 Euro, rechnete Kopf vor. Und ein solches würden wohl viele der Frauen nicht erreichen können, da sie wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten können. Er schlage deshalb eine teilweise Anrechnung des Verdienstes vor, meinte Kopf. Details dazu wären zu verhandeln. "Nicht nur aufgrund der aktuellen Arbeitskräftenachfrage, auch frauenpolitisch halte ich den aktuellen Vorschlag für nicht gut", meinte Kopf.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.