Überraschungsgast

VdB trifft rechtswidrig abgeschobene Tina

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Fall Tina: Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Abschiebung der Schülerin Tina nach Georgien für rechtswidrig erklärt. Tina geht wieder in Wien in die Schule.

Wien. Dienstagabend setzte Van der Bellen mit der Teilnahme an der Verleihung des "Ferdinand-Berger-Preises" des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) an den auf Fremden- und Asylrecht spezialisierten Rechtsanwalt Wilfried Embacher im Wiener Rathauses ein Zeichen. Dem Bundespräsidenten sei es wichtig gewesen, an der Preisverleihung als Gast teilzunehmen, um den Einsatz von Embacher für die Menschenrechte zu würdigen, hieß es aus der Präsidentschaftskanzlei. Der Jurist hat unter anderem die Schülerin Tina vertreten, deren Abschiebung nach Georgien eineinhalb Jahre später für rechtswidrig erklärt wurde. Sie war ebenfalls Gast bei der Verleihung im Wiener Rathaus und traf dort auf den Bundespräsidenten.

"Gestern hatte ich die Gelegenheit eine kluge junge Frau kennenzulernen, die mich sehr beeindruckt hat. Tina ist 13 Jahre, sie geht zur Schule, lernt, trifft sich mit ihren Freund:innen. Sie lebt ihr Leben, plant ihre Zukunft. Und sie ist mutig für ihre Rechte eingetreten", sagt Van der Bellen via Twitter. 

Fall Tina: Abschiebung war rechtswidrig

Der VwGH hatte im August dieses Jahres die Revision des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Fall Tina zurückgewiesen. Das BFA hatte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die umstrittene Abschiebung rechtswidrig war, bekämpft. Der VwGH ist nunmehr aber unter anderem der Ansicht gefolgt, dass der Geburt in Österreich und der hervorragenden - auch schulischen - Integration Tinas besonderes Gewicht zukomme und die Abschiebung im Jänner 2021 als unverhältnismäßig zu qualifizieren war. Das Höchstgericht verwies auch auf den Umstand, dass eine Trennung der Familie nicht zulässig gewesen wäre. Es sei somit rechtskonform, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die Abschiebung der damals fünfjährigen Schwester und der Mutter für rechtswidrig erklärt habe.

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