Abgabe illegal?

Verfassungs-Klage gegen ORF-Steuer

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Wiener Anwalt Florian Höllwarth bemängelt die geplante ORF-Haushaltsabgabe.

Wien. 2024 soll die bisherige GIS-Gebühr einer verpflichtenden Rundfunk-Haushaltsabgabe weichen. Jeder soll die ORF-Steuer zahlen müssen. Im Schnitt wird das rund 280 Euro pro Jahr ausmachen. Ein rotes Tuch für den Wiener Anwalt Florian Höllwarth.

Ausnahmen. „Warum sollte ein Pensionist ohne Internet oder TV zahlen müssen?.“, bemängelt der Jurist gegenüber ÖSTERREICH. Er sieht diese Einzelfälle durch das Schließen der Streaming-Lücke außen vor. „Diese TV- und Internetlosen sollen sich nicht frei beweisen müssen“, so Höllwarth.

Höllwarth
© TZOe MFellner
× Höllwarth
Anwalt Florian Höllwarth sieht große Mängel.

VfGH-Klage. Er prüft nun eine mögliche Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Täglich meldeten sich Dutzende Betroffene dazu in seiner Kanzlei. Insgesamt sei die Abgabe angesichts der ORF-Leistung nicht gerechtfertigt, beklagt er.

Mängel outet er vor allem beim Bildungsauftrag durch das Dezimieren von ORF Sport+, da viele Randsportarten damit wegfallen.

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