Entscheidung nächste Woche - Gesundheitsminister will "möglichst bürgerfreundliches Vorgehen"
Wien - Im Interview mit ÖSTERREICH nimmt Gesundheitsminister Rudi Anschober zur vom VfGH aufgehobenen Verordnung Stellung. Auf die Frage, was mit jenen Strafen passieren solle, die bereits von Bürgern bezahlt wurden, antwortet Anschober: "Unsere Juristen sind gerade dabei, das Urteil zu analysieren und zu schauen: Was geht rechtlich überhaupt? Kann man Strafen erlassen in diesem Bereich oder nicht? Mein Ziel ist, dass wir im Rahmen des Rechts ein möglichst bürgerfreundliches Vorgehen schaffen. Eine Entscheidung wird es erst im Laufe der nächsten Woche geben. Klar ist, dass es ein bundeseinheitliches Vorgehen sein muss."
Zum Fehler bei der Verordnung sagt Anschober: "Hätten wir bei der Formulierung „bestimmte Orte“ auf das Wort „bestimmte“ verzichtet, wäre alles korrekt gewesen. Ein handwerklicher Fehler, der nicht passieren sollte. Der ärgert mich selbst am meisten. "
Alle Strafen, die vom VfGH-Bescheid nicht betroffen seien, würden laut Anschober weiter vollzogen: "Wir checken alles durch, machen ja sowieso kontinuierlich eine Evaluierung unserer Arbeit. Was vom VfGH-Entscheid nicht betroffen ist, wird weiter vollzogen. Ich werde dazu Anfang der Woche das Gespräch mit dem Innenminister und den Ländern suchen."
Für die Corona-Ampel kündigt Anschober für kommenden Mittwoch eine Entscheidung an: "Wir werden am Mittwoch die vier Indikatoren fixieren, nach denen die Ampel geschalten wird, sowie die Corona-Kommission, die das dann durchführt. Mitte August soll feststehen, welche Maßnahmen bei welcher Schaltung kommen. Ein wichtiger Prozess, den wir in der Akutphase von Corona immer nur sehr kurzfristig machen konnten. Das soll nun eine planbare, transparente Vorgabe sein. Das wird gerade ausgearbeitet. Der Probebetrieb startet in der 2. Augusthälfte."