Finale im Prozess gegen Karl-Heinz Grasser, ein Urteil gibt es erst im November.
Wien. Tag 167 im Prozess um die Buwog-Privatisierung. Der Hauptdarsteller rückt wieder ins Rampenlicht. Die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hielten gestern ihre fast filmreifen Schlussplädoyers.
Den Start machte Manfred Ainedter. Es gebe nicht genug „Superlative“ für diesen „Jahrhundert-Prozess“. Er forderte naturgemäß einen Freispruch für seinen Mandanten. Man wolle Grasser als „Harry Potter der Privatisierungen darstellen“.
Zeuge wolle sich »einfach nur wichtig machen«
„Lügner“. Belastungszeuge Willibald Berner sei laut Ainedter ein „Lügner“. Berner – Ex-Kabinettschef im Infrastrukturministerium – hatte ausgesagt, dass der nun angeklagte Lobbyist Peter Hochegger ihm im Jahr 2000 auf einer Skizze aufgezeichnet habe, wer an Privatisierungen der schwarz-blauen Bundesregierung mitverdienen wolle – was von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen und als „Tatplan“ bezeichnet wurde. Dies sei alles von Berner erlogen, so Ainedter.
Ähnlich die Kritik am zweiten Belastungszeugen Michael Ramprecht, der „seine Lügen hier verbreitet“ und sich „einfach nur wichtig machen“ wolle. „Es war die enttäuschte Zuneigung und Bewunderung für Grasser, die dann in Hass umgeschlagen hat“, so Ainedter. Insgesamt hätten 150 Zeugen keinen Beweis gegen Grasser erbracht.
Kein Delikt. Dann der zweistündige Auftritt von Grassers zweitem Anwalt Norbert Wess. Er wies darauf hin, dass es ohne Tathandlung kein Strafdelikt gibt. Die Staatsanwaltschaft habe keine Tathandlung von Grasser beweisen können.
Heute sind die Verteidiger der anderen Angeklagten dran. Ein Urteil wird erst im November erwartet.