Verdacht auf "verbotener Intervention": Der Justiz-Antrag auf Auslieferung von Westenthaler (BZÖ) betrifft nun auch die Causa Flöttl-BAWAG.
Der bisher geheime Antrag des Wiener Straflandesgerichtes auf Auslieferung von BZÖ-Chef Peter Westenthaler betrifft nicht nur die "Prügelaffäre", sondern auch die Causa BAWAG/Flöttl, berichtet "News" in einer Vorausmeldung. Untersuchungsrichterin Bettina Deutenhauser will demnach wegen des Verdachts der "verbotenen Intervention" sowie der versuchten Anstiftung zum Amtsmissbrauch gegen Westenthaler ermitteln. In der "Prügelaffäre" verdächtigt die Staatsanwaltschaft überdies nicht nur Westenthaler, sondern auch BZÖ-Pressesprecher Lukas Brucker.
Vorwurf: Intervention für Flöttl
In der Causa
BAWAG/Flöttl geht es laut dem eineinhalbseitigen Auslieferungsbegehren um
die im Bankenausschuss publik gewordenen Vorwürfe der Intervention
Westenthaler für Wolfgang Flöttl im Zusammenhang mit dem BAWAG-Verfahren.
Ex-Justizministerin Karin Gastinger und deren ehemaliger Pressesprecher
Christoph Pöchinger hatten Anfang des Jahres im Bankenausschuss ausgesagt,
dass Westenthaler sich im vergangenen Wahlkampf diesbezüglich an sie gewandt
habe.
Westenthaler hat dies stets vehement bestritten - und heute in einer Pressekonferenz das Ergebnis einer Prüfung der BZÖ-Finanzen vorgelegt, um Gerüchten über eine Parteienfinanzierung durch EADS oder den derzeit vor Gericht stehenden Investmentbanker Wolfgang Flöttl entgegen zu treten.
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Grüne und FPÖ für Auslieferung
"Einer
Auslieferung von BZÖ-Klubobmann Peter Westenthaler steht aus Sicht der
Grünen nichts im Wege", erklärte der stellvertretende Klubobmann
der Grünen, Karl Öllinger. "Im Gegenteil, sie ist sogar
zwingend erfoderlich, denn eine mögliche falsche Zeugenaussage eines
gewählten und auf die Verfassung vereidigten Mandatars ist kein
Kavaliersdelikt."
Nicht verwundert zeigt sich der Vorsitzende des Bankenuntersuchungsausschusses Martin Graf (FPÖ) über die Erweiterung des Auslieferungsbegehrens. Laut Graf war dies zu erwarten. Graf geht auch davon aus, dass Westenthaler selbst nichts dagegen hat, eine Klärung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe herbeizuführen. Die FPÖ werde dem Auslieferungsbegehren zustimmen, kündigte Graf an.
Prügel-Affäre: Auch Bruckner verdächtig
Dass die
Justiz Westenthalers Auslieferung beantragt, ist seit Mitte August publik.
Das Justizministerium hatte am 21. August - ohne Details zu verraten - den
Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien zustimmend zur Kenntnis
genommen. Die Staatsanwaltschaft gab damals aber nur bekannt, dass es sich
um den Verdacht der falschen Zeugenaussage Westenthalers im Verfahren gegen
dessen ehemaligen Leibwächter in der "Prügelaffäre"
handelt. Auch hier enthält der "News" vorliegende Antrag eine
neue Facette: Auch BZÖ-Pressesprecher Brucker wird als Verdächtiger geführt.
Er hatte als Zeuge in diesem Verfahren ausgesagt, dass er ausschließen
könne, dass es damals zu "Handgreiflichkeiten oder gar
Gewalttätigkeiten" gekommen sei.
Entscheidung im September
Das Auslieferungsbegehren des
Straflandesgerichts Wien gegen BZÖ-Chef Peter Westenthaler wird aller
Voraussicht nach zumindest teilweise erfolgreich sein. In Sachen
"Prügelaffäre" werden sich SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne nicht gegen gerichtliche
Ermittlungen stellen. Dies gilt bei FPÖ und Grünen auch für die Ausweitung
auf die Causa BAWAG/Flöttl. SPÖ und ÖVP wollen diesen neuen Punkt aber noch
prüfen.
Die definitive Entscheidung im Immunitätsausschuss dürfte in der letzten Septemberwoche fallen - konkret nach der ersten Plenarsitzung der Tagung 2007/8 am 27. September.