Justizministerin Maria Berger will dafür sorgen, dass die alleinerziehenden Mütter rascher Unterhaltsvorschuss bekommen.
Um die Verfahren zu beschleunigen, soll auf den bisher nötigen Nachweis einer erfolglosen Exekution verzichtet werden. Rund 45.500 Kinder könnten damit ein bis zwei Jahre früher zu ihrem Unterhalt kommen. Beschlossen werden soll dies im Zuge der großen Familienrechtsreform noch im heurigen Jahr, sagte Berger am Dienstag in einer Pressekonferenz.
Lange Verfahrensdauer
Die lange Dauer der Verfahren ist eines der
Hauptprobleme beim Unterhalt. Beschleunigen will Berger sie auch durch den
Einsatz der modernen elektronischen Kommunikationsmittel. Denn derzeit werde
der Schriftverkehr zwischen Jugendwohlfahrtsträgern und Gerichten immer noch
in Papierform geführt. Und ein bereits bestehendes, aber wenig genütztes
Instrument will Berger forcieren - nämlich die Möglichkeit, im
"Titelverfahren" vorläufigen Unterhalt und damit vom Bund
Unterhaltsvorschuss zu erlangen.
"Titel" muss vorliegen
Denn zumeist sind es diese
"Titelverfahren" - in denen entschieden wird, ob und wie viel Unterhalt
zusteht -, die zeitlich aufwendig sind bzw. nicht selten vom Betroffenen in
die Länge gezogen werden. Aber der Bund kann erst Unterhaltsvorschuss
gewähren, wenn ein "Titel" vorliegt. Dieser "Titel" muss jedoch nicht
unbedingt das Urteil sein; wenn die Sachlage weitgehend klar ist, kann per
Einstweiliger Verfügung ein vorläufigen Unterhalt zugesprochen werden.
Vorschuss zahlt der Bund
Unterhaltsvorschuss zahlt der Bund - aus
dem Familienlastenausgleichsfonds - für Kinder, deren (meist) Väter zwar
zahlungsfähig und damit unterhaltspflichtig sind (bzw. die in Strafhaft
sitzen), aber ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Einen guten Teil
davon - 2007 waren es 46,5 Prozent der vorgeschossenen 103,7 Mio. Euro -
kann sich der Staat wieder von den Vätern holen. Für 45.500 Kinder wurde
2007 ein Unterhaltsvorschuss von monatlich durchschnittlich 177,70 Euro
bezahlt.
Prammer für Mindestunterhalt
In Sachen Unterhalt gibt es
aber noch weiterer Forderungen: So plädierte SPÖ-Frauenvorsitzende Barbara
Prammer in der Pressekonferenz mit Berger für einen Mindestunterhalt (auch
für Kinder, deren Väter z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht
zahlungsfähig sind) oder die Erweiterung der Altersgrenze für den
Unterhaltsvorschuss von derzeit 18 auf 19 Jahre, wenn das Kind noch in die
Schule geht. Für Berger sind das "berechtigte Wünsche". Sie wies aber darauf
hin, dass darüber mit den Ländern bzw. dem Finanzministerium verhandelt
werden müsse. Der Mindestunterhalt sei Thema der Verhandlungen über die
Mindestsicherung.