Vorschüsse

Berger beschleunigt Unterhalts-Verfahren

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Justizministerin Maria Berger will dafür sorgen, dass die alleinerziehenden Mütter rascher Unterhaltsvorschuss bekommen.

Um die Verfahren zu beschleunigen, soll auf den bisher nötigen Nachweis einer erfolglosen Exekution verzichtet werden. Rund 45.500 Kinder könnten damit ein bis zwei Jahre früher zu ihrem Unterhalt kommen. Beschlossen werden soll dies im Zuge der großen Familienrechtsreform noch im heurigen Jahr, sagte Berger am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Lange Verfahrensdauer
Die lange Dauer der Verfahren ist eines der Hauptprobleme beim Unterhalt. Beschleunigen will Berger sie auch durch den Einsatz der modernen elektronischen Kommunikationsmittel. Denn derzeit werde der Schriftverkehr zwischen Jugendwohlfahrtsträgern und Gerichten immer noch in Papierform geführt. Und ein bereits bestehendes, aber wenig genütztes Instrument will Berger forcieren - nämlich die Möglichkeit, im "Titelverfahren" vorläufigen Unterhalt und damit vom Bund Unterhaltsvorschuss zu erlangen.

"Titel" muss vorliegen
Denn zumeist sind es diese "Titelverfahren" - in denen entschieden wird, ob und wie viel Unterhalt zusteht -, die zeitlich aufwendig sind bzw. nicht selten vom Betroffenen in die Länge gezogen werden. Aber der Bund kann erst Unterhaltsvorschuss gewähren, wenn ein "Titel" vorliegt. Dieser "Titel" muss jedoch nicht unbedingt das Urteil sein; wenn die Sachlage weitgehend klar ist, kann per Einstweiliger Verfügung ein vorläufigen Unterhalt zugesprochen werden.

Vorschuss zahlt der Bund
Unterhaltsvorschuss zahlt der Bund - aus dem Familienlastenausgleichsfonds - für Kinder, deren (meist) Väter zwar zahlungsfähig und damit unterhaltspflichtig sind (bzw. die in Strafhaft sitzen), aber ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Einen guten Teil davon - 2007 waren es 46,5 Prozent der vorgeschossenen 103,7 Mio. Euro - kann sich der Staat wieder von den Vätern holen. Für 45.500 Kinder wurde 2007 ein Unterhaltsvorschuss von monatlich durchschnittlich 177,70 Euro bezahlt.

Prammer für Mindestunterhalt
In Sachen Unterhalt gibt es aber noch weiterer Forderungen: So plädierte SPÖ-Frauenvorsitzende Barbara Prammer in der Pressekonferenz mit Berger für einen Mindestunterhalt (auch für Kinder, deren Väter z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht zahlungsfähig sind) oder die Erweiterung der Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von derzeit 18 auf 19 Jahre, wenn das Kind noch in die Schule geht. Für Berger sind das "berechtigte Wünsche". Sie wies aber darauf hin, dass darüber mit den Ländern bzw. dem Finanzministerium verhandelt werden müsse. Der Mindestunterhalt sei Thema der Verhandlungen über die Mindestsicherung.

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