Der Ex-FPÖ-Mann Gaugg will die zugesagte Parteiapanage für seinen Rücktritt nach der Alkfahrt 2002, die Blauen wollen nicht zahlen.
Noch keine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien gab es am Dienstag in der Berufungsverhandlung zur Causa Gaugg. Die Verhandlung wurde auf 25. September vertagt, weil Ex-FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer noch als Zeuge einvernommen werden soll. Er war trotz Ladung nicht erschienen.
Alkolenker Gaugg
In der Causa geht es um eine von Gaugg behauptete Vereinbarung, wonach die FPÖ ihm für seinen Verzicht auf das Nationalratsmandat und den Posten des Vize-Chefs der Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2002 bis zu seinem 60. Lebensjahr monatlich 10.000 Euro bezahlen soll. Gaugg war angetrunken am Steuer seines Autos aufgegriffen worden. In erster Instanz hatte der heute 54-Jährige Recht bekommen: Das Landesgericht sprach ihm 352.500 Euro zu, die FPÖ berief.
Beweisfrage
Das Gericht will jetzt klären, ob es diese Zahlungsvereinbarung gegeben hat oder nicht. Immerhin hat die Partei bis Anfang 2004 115.000 Euro an Gaugg überwiesen. Insgesamt geht es in diesem Verfahren allerdings - auch ohne Gerichtskosten - um gut eine Million Euro.
Als Beweis für seine Forderung hatte der Kläger ein Fax vorgelegt, in dem der damalige Generalsekretär Karl Schweitzer ohne Angaben über den Inhalt ein Gespräch zwischen Gaugg, dem damaligen Sozialministeriumssprecher Gerald Grosz und dem früheren Kärntner Landesparteisekretär Helmut Prasch bestätigt. Nachträglich von Gaugg ergänzt wurden die 10.000 Euro und dass sie bis zum 60. Lebensjahr ausbezahlt werden sollten. Dass das Fax dermaßen inhaltsleer war, verwundert das Gericht.
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Grosz hat bei der Befragung ausgesagt, er könne sich nicht erinnern, ob er das Papier mit oder ohne Ergänzung unterschrieben hatte und meinte, Gaugg sei eigentlich zugesagt worden, dass ihm die FPÖ einen Job besorgt, und er bis dahin 10.000 Euro bekommt.
Prasch hingegen will von einem Job überhaupt nichts gehört haben und ist überzeugt, dass er und Grosz auch den Zusatz unterschrieben haben. Die Inhaltsleere des Papiers erklärte er mit Zeitnot.
Die damalige Parteichefin Susanne Riess-Passer bestritt klar, die eingeklagte Rentenvereinbarung mit Gaugg getroffen zu haben.
Am 25. September will sich der OLG-Senat noch Schweitzer anhören - und Aussagen anderer Zeugen verlesen.