Wien

Bures: "Dulde keine schwarzen Akten"

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Vorsitzende Doris Bures zum Streit um geschwärzte Akten im Hypo-U-Ausschuss

Der Hypo-U-Ausschuss ist derzeit vor allem mit dem neuen Regelwerk beschäftigt. Oppositions-Abgeordnete wittern Vertuschungsabsichten der Regierung. Große Aufregung gibt es um geschwärzte Akten, die dem Ausschuss geliefert wurden. Im ÖSTERREICH-Interview zieht NR-Präsidentin Doris Bures (SPÖ) eine erste Bilanz über den Hypo-U-Ausschuss. Sie nimmt Stellung zu großen Streitthemen und ihrer Vorsitzführung.

Interview mit Nationalratspräsidentin Bures:

ÖSTERREICH: Wie ist Ihre Bilanz der ersten Ausschuss-Tage?

Doris Bures: Es hat viele Diskussionen gegeben, die eher die Abläufe als die Aufklärungsarbeit betroffen haben. Wichtig ist, dass wir jetzt weg von den Emotionen hin zur Sacharbeit kommen.

ÖSTERREICH: Geschwärzte Akten haben den Ausschuss zuletzt bewegt. Was tun Sie da?

Doris Bures: Es ist ganz klar: Schwärzungen bei Hypo-Akten sind unzulässig und werden nicht geduldet. Damit können Abgeordnete ihrer Kontroll- und Aufklärungsarbeit nicht nachkommen. Es gibt die Möglichkeit, die Behörde aufzufordern, ihre Begründung dazu zu übermitteln. Wenn weiter Zweifel bestehen, kann ein Viertel der Abgeordneten den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen.

ÖSTERREICH: Wird das in nächster Zeit passieren?

Doris Bures: Bisher hat es noch kein Begehren gegeben. Ich gehe aber davon aus, dass der Ausschuss von seinem guten Recht, den VfGH anzurufen, Gebrauch machen wird. VfGH-Präsident Holzinger hat zugesichert, in einem Schnellverfahren strittige Fragen des Ausschusses umgehend zu behandeln.

ÖSTERREICH: Wie gehen Sie mit Akten um, die von Behörden komplett als vertraulich klassifiziert wurden?

Doris Bures: Wenn wir die Begründung in Zweifel ziehen, kann die Präsidiale die Akten neu einstufen. Derzeit gibt es dazu aber keinen Vorschlag.

ÖSTERREICH: Es gab von verschiedenen Seiten Kritik an Ihrer Vorsitzführung, z. B. dass Sie zu unsicher seien. Wie bewerten Sie sich selbst?

Doris Bures: Ich führe diesen Ausschuss auf Basis der neuen Verfahrensordnung mit großem Engagement und nach bestem Wissen und Gewissen.

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