Üble Nachrede

BZÖ klagt Bundeskanzler

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Gusenbauer hatte gesagt, das BZÖ hätte an der Anti-Moschee-Demo in Wien teilgenommen. Laut Orangen stimmt das aber nicht.

Das BZÖ macht seine Ankündigung offenbar wahr. Die Orangen haben nach eigenen Angaben ein umfangreiches Klagepaket wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer eingebracht. Der Kanzler hatte in der Fernseh-"Pressestunde" vorigen Sonntag behauptet, BZÖ-Vertreter hätten gemeinsam mit Neonazis an der Demonstration gegen den Ausbau eines islamischen Zentrums in Wien-Brigittenau teilgenommen.

Westenthaler fordert nun in seiner Klage Gusenbauer auf, diese Behauptung in den Medien zu widerrufen. Zusätzlich verlangt der BZÖ-Chef von Gusenbauer, einen Widerruf vor, während oder nach der Sendung "Pressestunde" zu verlesen. Weiters drohe dem Bundeskanzler eine strafrechtliche Privatanklage, da die Anschuldigung den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle.

Das Bündnis lasse sich nicht mit Rechtsextremismus und Neonazis in Verbindung bringen, so Westenthaler und "beim BZÖ gibt es im Unterschied zu anderen Parteien kein Liebäugeln mit dem Neonazismus und radikalen rechtsextremistischen Gruppen".

Gusenbauer hatte vorigen Sonntag gemeint, an der Demonstration gegen den Ausbau des islamischen Zentrums in Wien-Brigittenau hätten die "üblichen Verdächtigen" wie FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und das BZÖ teilgenommen.

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