Ein zweites Volksbegehren fordert mehr verpflichtende Volksabstimmungen.
Der umstrittene Kanada-Handelspakt CETA ist wieder Thema eines Volksbegehrens. Bereits 2017 sammelte das erste CETA-Begehren mehr als 560.000 Unterschriften. Das Parlament hat das Abkommen mittlerweile dennoch ratifiziert.
Volksbegehren lehnt Schiedsgerichte ab
Was allerdings noch fehlt, ist die Unterschrift von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abwarten möchte. Und genau hier setzt die Neuauflage des Volksbegehrens an. Initiator Robert Marschall sagt: „Van der Bellen soll CETA nicht unterschreiben.“ Er fordert vom Präsidenten, dass er „eine Volksabstimmung ansetzt oder zumindest den Wunsch dazu äußert“. Eine solche verpflichtende Volksabstimmung fordert auch das neue Volksbegehren. Zudem werden Sonderklagerechte von Unternehmen gegen Österreich sowie Schiedsgerichte abgelehnt.
Ab morgen kann das Begehren zu den Öffnungszeiten auf den Bezirks- und Gemeindeämtern unterschrieben werden.
Volksabstimmung ab 100.000 Unterschriften
Neben CETA-Begehren liegt ab Montag noch ein zweites Volksbegehren auf, das verpflichtende Volksabstimmungen ab 100.000 Unterschriften bei Volksbegehren zu jeglichem Thema fordert. Zuletzt wären das das Rauchverbot, mehr Rechte für Frauen sowie die Abschaffung der ORF-Gebühren gewesen. (knd)