Schon außerhalb der Bezirkshauptmannschaften können Strafen kaum verfolgt werden.
In Österreich werden jedes Jahr mehr als 8 Millionen Verkehrsstrafen – also Organmandate und Anzeigen – gezahlt. Vom Baby bis zum Pflegefall kommt damit im Schnitt auf jeden Einwohner eine Strafe.
Bei der Einhebung dieser Geldbußen herrscht allerdings totales Chaos. Der Rechnungshof kritisiert in seinem aktuellen Bericht, dass es kein zentrales Register über die Verwaltungsstrafen gibt. Denn Strafen verhängen dürfen der Bund, die Länder und auch die Asfinag. Ohne das Zentralregister ist es kaum möglich, diese außerhalb der eigenen Zuständigkeit einzuheben. Auch außerhalb einer Bezirkshauptmannschaft ist oft Schluss mit der Strafverfolgung.
Viele Autofahrer kennen auch diese Situation: Die Parkzeit wurde überschritten. Dafür gibt es einmal ein Organstrafmandat, einmal eine deutlich teurere Anonymverfügung. Für den Lenker ist kaum nachvollziehbar, welche Strafhöhe wann verhängt wird, kritisiert auch der Rechnungshof. Zudem sind die Strafgelder von Land zu Land unterschiedlich hoch (siehe Infobox). Der „Bundes-Tatbestandskatalog“ des Innenministeriums ist für die Länder nicht verbindlich. D. Knob
Strafen: Bis zu 315 Euro Unterschied
Der Rechnungshof prüfte NÖund OÖ. So unterschiedlich sind die Strafen:
■ Rasen im Ortsgebiet. In NÖ kostet das Delikt 650 €. Laut Bundes-Katalog (nicht verbindlich für Länder): 335 bis 410 €.
■ Kindertransport. Wer vorschriftswidrig vorbeifährt, zahlt in NÖ 50 €, in OÖ sind es mit 20 € nicht halb so viel.
■ Unterlassene Hilfeleistung. In NÖ zahlt man 70 €, laut Bundes-Katalaog 365€.
■ Strafzettel. Schwer überprüfbar: 90 € für ein Organstrafmandat, bis 365 € kostet eine Anonymverfügung.