Ab 8. Februar

Corona-Testpflicht für Flugreisende in die Schweiz

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Im Anschluss an eine Einreise aus Risikogebieten gilt eine zehntägige Quarantäne, die frühestens am siebenten Tag mittels negativem Test verkürzt werden kann.

Die Schweiz verschärft ihre Regelungen bei der Einreise in das Land ab 8. Februar. Alle Flugreisenden müssen demnach künftig einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein, beschloss der Bundesrat (Regierung) am Mittwoch. Die Regelung gilt auch für Einreisende aus Ländern und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko - darunter fällt ab 1. Februar auch das Land Salzburg. Andere Gebiete Österreichs sind vorerst nicht betroffen.

Im Anschluss an eine Einreise aus Risikogebieten gilt eine zehntägige Quarantäne, die frühestens am siebenten Tag mittels negativem Test verkürzt werden kann. Bei Flugreisen erfolgt die Kontrolle des negativen Testresultats vor dem Einsteigen ins Flugzeug.

Alle Einreisenden per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug müssen zudem in Zukunft ihre Kontaktdaten angeben. Diese werden mit einem elektronischen Einreiseformular erfasst. Dadurch sollen Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können.

 

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