Darauf müssen Sie achten

Corona-Vorschriften: Die wichtigsten Fragen & Antworten

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Wann darf ich raus? Wann werde ich bestraft? Wer kontrolliert es? - oe24 beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Verordnungen.

1. Wann darf ich noch aus dem Haus raus?

Alle Bewohner Österreichs dürfen ab heute nur noch aus dem Haus, wenn sie einer unaufschiebbaren Arbeit nachgehen oder Lebensmittel und Medikamente einkaufen müssen. Jeder, der einem anderen hilft (Pfleger, freiwillige Nachbarschaftshilfe), darf ebenfalls raus.

2. Darf ich ab heute 
spazieren gehen?


Spaziergänge sind nur noch einzeln oder mit Menschen, mit denen man zusammenlebt, erlaubt.

3. Darf ich mit meinen Kindern auf den Spielplatz?

Nein. Spielplätze sind gesperrt. Bei Platzverbot drohen Strafen von bis zu 3.600 Euro. Kinder dürfen auch keine Freunde ­treffen.

4. Welche Freizeitaktivitäten mit Kindern darf ich Machen?

Keine Ausflüge oder Treffen mit anderen Kindern oder Erwachsenen. Spaziergänge und Spiele daheim.

5. Was soll ich als älterer Mensch machen?

Zu Hause bleiben. Von anderen – sozialen Diensten oder Nachbarschaftshilfen – Erledigungen übernehmen lassen. Zwei Meter Abstand halten und von Kindern und Jugendlichen ganz fernhalten, bitte.

6. Darf ich zum Arzt 
gehen?

Nur mit Voranmeldung beim Arzt. Nur bei wichtigen Untersuchungen. Im Notfall wie immer die Rettung rufen. Bei Symptomen des Coronavirus bitte 1450 anrufen.

7. Wie kann ich mich bei Symptomen krankschreiben lassen?


Den Arzt anrufen. Dieser schreibt sie elektronisch krank und schickt das Rezept an die Apotheke.

8. Was soll ich machen, wenn ich in den letzten 14 Tagen in Tirol war?

Zu Hause bleiben und isolieren. Selbst, wenn man keine Symptome hat, 14 Tage warten, bis man mit anderen Menschen in Kontakt kommt.

9. Was passiert, wenn ich mich nicht an Verordnung halte?

Bei Zuwiderhandlung der Ausgangsbeschränkungen droht Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro, bei Missachtung des Platzverbotes (Spielplatz, Sportstätten) bis zu 3.600 Euro Strafe.

10. Wer kontrolliert die neue Verordnung?

Die Polizei kontrolliert ab heute auf der Straße. Sie kann auch Autos anhalten.

11. Darf ich noch Leute zu mir einladen?

Nein, denn diese dürfen nur aus den unter Punkt 1 genannten Gründen das Haus verlassen. Weder Essenseinladungen noch Feiern sind gestattet.

12. Was mache ich mit meinem Hund?

Alleine mit dem Hund spazieren, ist gestattet. Allerdings müssen Sie Abstand zu anderen Hundehaltern halten.

13. Was mache ich, wenn ich leicht verkühlt bin?

Zur Gänze zu Hause bleiben. Gerade Jüngere – unter 29 Jahren – können nur ganz leichte Symptome beim Coronavirus haben, sind aber hochansteckend.

14. Darf ich meine Eltern und Großeltern noch besuchen?

Sie können für Eltern und Großeltern einkaufen gehen und das Essen/Medikamente vor der Tür abstellen.

15. Muss ich zum AMS, wenn ich gekündigt werde?

Nein. Die Meldung müssen Sie nur telefonisch oder per Mail abgeben.

16. Wie kann ich im Kampf gegen das Coronavirus helfen?

Bleiben Sie zu Hause. Oder helfen Sie mit Einkäufen Älteren und Kranken.

17. Was passiert, wenn Kanzler infiziert würde?

Das ganze Kanzleramt würde unter Quarantäne gestellt. Betten sind da. Der Einsatzstab würde unter Quarantäne weiterarbeiten.

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