Einiges wird teurer, aber es gibt im kommenden Jahr auch Verbilligerungen.
Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Wie jedes Jahr gibt es zahlreiche Neuerungen. Verkehrsstrafen werden teurer, dafür wird das Heiraten billiger, Handytelefonieren auf dem Fahrrad wird verboten, und vieles mehr. oe24 hat die wichtigsten Neuerungen für Sie im Überlick:
Das bringt 2013
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Echte 50 Prozent Spitzensteuersatz
Wer mehr als 185.920 Euro Jahresbrutto verdient, muss eine "Solidarabgabe" bezahlen. Diese führt dazu, dass der Spitzensteuersatz von 50 Prozent erstmals auch wirklich ausgeschöpft wird - allerdings nur bei absoluten Topbezügen von über 595.000 Euro. Erleichterungen gibt es für Käufer von Hybridautos und für Tourismusbetriebe, die ihren Mitarbeitern künftig steuerbegünstigte Wohnungen zur Verfügung stellen dürfen.
Warten auf drei Bischöfe
In der römisch-katholischen Kirche stehen gleich drei gewichtige Personalentscheidungen an: In den Diözesen Salzburg, Feldkirch und Graz-Seckau sind die Bischofssitze neu zu vergeben. Die Entscheidung liegt mittlerweile im Vatikan. In Kärnten wählt die evangelisch-lutherische Kirche ihren Superintendenten.
Keine Gehaltserhöhung für Beamte
Die Beamten bekommen keine Gehaltserhöhung. Grund dafür ist das Sparpaket der Regierung, das den Bundesbediensteten eine Null-Lohnrunde beschert. Dafür wird das Disziplinarrecht der Beamten wesentlich verschärft. Verbesserungen gibt es für junge Väter, die den Papamonat in Anspruch nehmen.
Erschwerter Zugang in Frühpension
Die Pensionen werden mit 1. Jänner um 1,8 Prozent erhöht. Wer erst in den Ruhestand treten will, für den wird der Zugang zur Frühpension deutlich erschwert. Die Antrittsvoraussetzungen werden sowohl bei der Korridorpension als auch für die Altersteilzeit und in bestimmten Bereichen für die Invaliditätspension nach oben geschraubt. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge für Besserverdiener deutlich erhöht, auch Selbstständige und Bauern müssen höher Beiträge zahlen.
Gemäßigte Lohnerhöhungen, Beamte müssen verzichten
Nicht ganz so großzügig wie vor einem Jahr fallen die Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmer aus. Allerdings soll sich laut Prognose der Österreichischen Nationalbank auch die Inflation mit 1,7 Prozent eher in Grenzen halten. Die 120.000 Beschäftigen der Maschinen- und Metallwarenindustrie erhalten um bis zu 3,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Die Beamten schauen hingegen aufgrund einer Nulllohnrunde im kommenden Jahr durch die Finger - im Gegensatz zu den Politikern.
Pendler dürfen sich über höhere Förderung freuen
Österreichs Pendler bekommen eine Erhöhung der bisherigen Förderung. Die Pendlerpauschale wird um einen sogenannten "Pendler-Euro" aufgefettet: Je gefahrenen Kilometer gibt es einen Euro "in Cash" vom Finanzamt zurück. In den Genuss der Pendlerpauschale kommen künftig auch Teilzeit- und Wochenpendler. Außerdem wird für Niedrigstverdiener der sogenannte "Pendler-Zuschlag" erhöht. Und für Kurzstrecken sponsert Vater Staat ein sogenanntes "Jobticket".
Krankengeld für Selbstständige
Zahlreiche Veränderungen gibt es in der Krankenversicherung. Für Klein-Unternehmer gibt es ein Krankengeld bei lang andauernder Krankheit. Zahnspangen oder Zahnprothesen können die Patienten billiger bei Zahnambulatorien machen lassen. Die E-Card-Gebühr wird zwar künftig jährlich erhöht, dafür wird sie von mitversicherten Angehörigen nicht mehr eingehoben. Frauen zwischen 45 und 69 Jahren werden ab 2013 alle zwei Jahre zur Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung eingeladen. Die schon beschlossene Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und die vereinbarte Gesundheitsreform werden für die Patienten im kommenden Jahr noch nicht spürbar.
Heiraten wird billiger
Wer bisher zum ewigen Bund "Nein" gesagt hat, könnte es sich jetzt vielleicht noch einmal überlegen: Heiraten wird 2013 billiger. Ab 1. April werden alle "zur Ermittlung der Ehefähigkeit" anfallenden Gebühren in einem Verfahren und Betrag zusammengefasst und pauschaliert.
Autobahn-Vignette wird wieder teurer
Das Mautpickerl wird wieder teurer, die Farbe ist diesmal himbeerfarben. Der der Inflation angepasste Preis für die Jahres-Autobahnvignette beträgt für Pkw 80,60 Euro (2012: 77,80 Euro) und für Motorräder 32,10 Euro (2012: 31 Euro). Für Pkw kostet die 10 Tages-Vignette 8,30 Euro, die Zwei-Monats Vignette 24,20 Euro. Für Motorräder beträgt der Preis für die 10-Tages-Vignette 4,80 und für die Zwei-Monats-Vignette 12,10 Euro.
Leiharbeiter bessergestellt, Kurzarbeit billiger
Das Arbeitsleben wird für die rund 75.000 Leiharbeiter in Österreich etwas leichter: Dann müssen sie mit der Stammbelegschaft gleichbehandelt werden in Sachen wie Kantinenessen, Betriebskindergarten und anderen betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen. Wer mehr als vier Jahre lang im selben Betrieb eingesetzt ist, soll auch in die betriebliche Altersvorsorge eingebunden werden. Und auch das "Hire and Fire" wird etwas eingeschränkt: Das Dienstende muss mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden.
Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen an Unis
Ein Deja Vu für die Studenten: Ein Jahr nach Auslaufen der alten Studiengebührenregelung wird diese ab dem am 1. März 2013 beginnenden Sommersemester geringfügig adaptiert wieder eingeführt. Demnach müssen wie bereits zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten - das sind rund 15 Prozent aller Studenten. Langzeitstudenten zahlen pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger das Doppelte. Daneben gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen.
Probeläufe für neue Oberstufe und Zentralmatura
Im Schulbereich stehen Probeläufe für die Zentralmatura und die neue Oberstufe sowie neue Bildungsstandard-Testungen und die Ergebnisse der neuesten PISA-Studie auf dem Programm. Ab dem Schuljahr 2013/14 sollen schrittweise alle 850 AHS-Oberstufen und berufsbildende mittleren und höheren Schulen (BMHS) ab der zehnten Schulstufe auf ein Modulsystem umgestellt werden. Derzeit gibt es dazu an rund 40 Schulen Schulversuche, der Vollausbau soll 2017/18 erreicht werden.
Handytelefonieren beim Fahrradfahren wird verboten
Telefonieren beim Fahrradfahren wird mit Ende März verboten. Ähnlich wie beim Autofahren darf allerdings eine Freisprecheinrichtung verwendet werden. Wer das nicht tut, muss mit 50 Euro Strafe rechnen. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt weitere Neuerungen.
Führerschein wird EU-weit einheitlich und befristet
Es gibt ein EU-weit einheitliches Führerscheinformat - jeder EU-Bürger hält ab 2013 bei Neuerwerb oder Umtausch den gleichen Führerschein in Händen. Künftig wird das Dokument alle 15 Jahre getauscht werden müssen. Die Kosten werden 55,70 Euro betragen. Alte Dokumente bleiben aber - bis 19. Jänner 2033 - gültig.
Anhebung der Verkehrsstrafen
Verkehrssünder müssen ab kommendem Jahr mit höheren Strafen rechnen. Ab 1. Jänner werden die gesetzlichen Strafrahmen für Organmandate und Anonymverfügungen erhöht. Bisher betrug die Obergrenze für Organmandate 36 Euro - künftig wird sie 90 Euro betragen. Bei den Anonymverfügungen liegt das Limit ab kommenden Jahr bei 365 Euro, bisher waren es 220 Euro.
Verbesserungen für Bankkunden
Auf Bankkunden kommen einige Verbesserungen zu. So dürfen Banken etwa Kontoführungsgebühren, Bankomat- oder Kreditkartengebühren und andere Entgelte für Zahlungsdienste nicht mehr automatisch mit der Inflationsrate erhöhen. Erhöhungen sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie den Kunden mindestens zwei Monate vorher mitgeteilt werden und die Kunden das Recht haben, der Erhöhung zu widersprechen.
Neue Obsorge-Regelungen
Neue Sorgerechts- und Besuchsrechtsregelungen bringt das neue Jahr für Familien. So haben ledige Väter künftig ein Antragsrecht auf Obsorge und bei strittigen Trennungen kann das Gericht auch gegen den Willen der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht verfügen. Erleichterungen gibt es beim Pflegeurlaub - dieser kann nun auch von "neuen" Partnern in Patchworkfamilien und Elternteilen, die nicht im selben Haushalt wie das Kind leben, in Anspruch genommen werden.
Höheres Wochengeld für Selbstständige
Das Wochengeld für Bauern und Gewerbetreibende wird von täglich 26,97 auf täglich 50 Euro angehoben. Damit entspricht das Wochengeld der Selbstständigen und Bäuerinnen künftig jenem der unselbstständig Erwerbstätigen im Durchschnitt.
Mehr Schutz für Jugendliche bei Beauty-OPs
Schönheitsoperationen werden strenger geregelt. Am 1. Jänner 2013 tritt das neue Gesetz in Kraft. Künftig sind derartige Eingriffe bis 16 Jahren verboten, außerdem dürfen entsprechende Operationen nicht mehr beworben werden, und es wird klar gestellt, dass nur noch einschlägig ausgebildetes Personal tätig sein darf.
"Unisex"-Versicherungstarife für Männer und Frauen
Versicherungsunternehmen dürfen EU-weit nur mehr sogenannte "Unisex"-Tarife anbieten, also Verträge mit gleichen Konditionen und Prämien für Männer und Frauen. Dies geht auf ein EuGH-Urteil zurück und tritt aufgrund des Fristenlaufs bereits am 21. Dezember 2012 in Kraft. Im Zuge dieser Neuregelung hat Österreich außerdem, im Alleingang, auch ein gesetzliches Diskriminierungsverbot für Menschen mit einer Behinderung im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen erlassen.
Postpakete werden mit 1. Februar teurer
Die Österreichische Post hebt ihre seit April 2010 unverändert gebliebenen Paketpreise mit 1. Februar um drei bis vier Prozent an. Die Zustimmung der Postregulierungsbehörde steht noch aus. Die Tarifstufe für das 8-Kilo-Paket wird aufgelassen. "Pickup Pakete" und "Post 24 Pakete" werden künftig nach dem Gewicht verrechnet - der Einheitstarif entfällt. Alle anderen Preise und Zusatzleistungen bleiben laut Post unverändert.
13 Bezirksgerichte weniger
Zusammen 13 Bezirksgerichte weniger (sieben ab 1. Jänner, sechs ab 1. Juli) beschert das Neue Jahr den Steirern, Nieder- und Oberösterreichern. Gegen Bestechung und sonstige Korruption wird schärfer vorgegangen, Lobbyisten müssen sich registrieren. Die Grundbuchsgebühren werden - nach längeren Verhandlungen - nur für einen geringen Teil der Transaktionen erhöht. Strenger bestraft wird der Verkauf von NS-Erinnerungsstücken.
"Fußfessel"-Neuregelung für Sexualstraftäter
Am 1. Jänner 2013 treten beim elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH), besser bekannt als "Fußfessel", neue Vergabekriterien in Kraft. Sexualstraftäter können künftig nicht mehr ihre gesamte Strafe mit der Fußfessel abbüßen, sondern müssen die Hälfte hinter Gittern verbringen, mindestens drei Monate. Die Neuregelung gilt bei "schweren" Delikten wie Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung sowie sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen oder beeinträchtigen Personen.