Flüchtlinge: 18.950 neuer Zwischenwert des Innenministeriums.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat nach dem Koalitionsstreit vom Vortag heute klar gestellt, wie aus seiner Sicht die Asylzahlen für die geplante Obergrenze an Anträgen zu rechnen sind. Er geht von allen zum Verfahren zugelassenen Anträgen aus, das sind aktuell 18.950, womit man in den ersten fünf Monaten die Hälfte des für das Gesamtjahr festgelegten Werts von 37.500 Ansuchen erreicht hat.
Kern sorgte für Verwirrung
Der jüngste Konflikt der Koalition hatte sich an Aussagen von Kanzler Christian Kern (SPÖ) nach dem Ministerrat entzündet. Der Regierungschef hatte einerseits - offenbar versehentlich - statt von 37.500 Asylanträgen von Asylberechtigten gesprochen und andererseits unter Berufung auf Zahlen des Innenressorts von 11.000 Anträgen gesprochen, während man bisher von 22.000 ausgegangen war.
Die Unterscheidung rührt daher, dass heuer zwar (mit Stichtag 29. Mai) 22.300 Asylanträge eingetroffen sind, davon aber nur 12.261 zum Verfahren zugelassen wurden. Der Rest fällt auf so genannte Dublin-Fälle, wo ein andere Staat zuständig wäre sowie auf Fälle, wo noch Altersfeststellungen vorgenommen werden, oder auch Causen, wo die Asylwerber bereits in andere Länder überstellt werden könnten.
Dass Sobotka nicht von 12.261 für die Obergrenze relevanten Fällen ausgeht, rührt daher, dass es auch noch Anträge aus dem Jahr 2015 gibt, die erst heuer zugelassen wurden, konkret 6.689. Somit kommt man eben auf die 18.950 Anträge. Der Innenminister sieht damit alle Unschärfen ausgeräumt. Er werde diese Zahlen auch im nächsten Ministerrat referieren.
Innenminister drängt auf Notverordnung
Sobotka drängte einmal mehr darauf, die Vorbereitungen für die Notverordnung, mit der das Stellen von Asylanträgen in Österreich erheblich erschwert wird, voranzutreiben. Geht es nach ihm, könnte sie noch vor dem Sommer, spätestens aber im September dem Hauptausschuss des Nationalrats vorgelegt werden, mit dem Einvernehmen erzielt werden muss.
Dass es die Verordnung braucht, steht für den Minister außer Diskussion, solle diese doch dazu dienen, dass die Obergrenze gar nicht erst erreicht wird. Unternehme man nichts, würden schon im Herbst die 37.500 Anträge eingelangt sein.
Wundertüte "Dublin-Fälle"
Ohnehin ist auch die aktuelle Zahl mit Vorsicht zu genießen. Denn von den 6.200 Dublin-Fällen dürften etliche nach einem halben Jahr dann doch von Österreich behandelt werden müssen, da eine Überstellung in das theoretisch zuständige Land nicht möglich ist. Alleine für Ungarn, in das aktuell nicht abgeschoben wird, gäbe es knapp 4.400 Fingerprint-Treffer, die das Nachbarland als Staat der ersten Registrierung eigentlich für das Verfahren zuständig machen würden.
Forderung: Rückführungen nach Ungarn und Griechenland
Sobotka drängte daher einmal mehr darauf, auf europäischer Ebene wieder Abschiebungen nach Griechenland und Ungarn zu ermöglichen. Dass dorthin nach europäischen Gerichtsurteilen bzw. Beschlüssen nicht überstellt werden dürfe, sehr wohl aber in die Türkei, verstehe wohl niemand. Für Griechenland werden derzeit nicht einmal Dublin-Verfahren eröffnet. Dabei wäre das Land für gut 4.800 in Österreich relevante Fälle theoretisch zuständig.
So schauts aus, sagt der Sobotka. Wieder eine neue Zahl. Ist 18.950 die endgültige? pic.twitter.com/chtwxasXEQ
— Wolfgang Sablatnig (@WoSablatnig) 2. Juni 2016