Gesetzesentwurf in NÖ

Ein-Euro-Jobs bald Pflicht bei Mindestsicherungsbezug?

Teilen

Das Gesetz könnte am Donnerstag beschlossen werden.

Der niederösterreichische Landtag könnte am Donnerstag den Gesetzesentwurf zur Mindestsicherung beschließen. Darin ist auch die Pflicht für alle MindestsicherungsbezieherInnen, gemeinnützige Arbeit zu geringer oder gar keiner Entlohnung zu verrichten, inkludiert.

Kritik an Ein-Euro-Jobs

"arbeit plus"-Geschäftsführerin Judith Pühringer kritisierte diese neue Regelung in einer Aussendung als "diskriminierend und kontraproduktiv".

"Ein-Euro-Jobs sind keine Jobs und sie führen die Menschen in eine Sackgasse. Langzeitbeschäftigungslose Frauen und Männer brauchen arbeitsmarktintegrative Angebote, die sie nachhaltig ins Erwerbsleben zurückführen. Kein Taschengeld also, kein „So-tun-als-ob“, sondern echte Arbeit, die auch kollektivvertaglich bezahlt wird", so die Arbeitsmarktexpertin.

Appell an niederösterreichischen Landtag

Das AMS habe bereits zahlreiche Maßnahmen zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration entwickelt, so Pühringer. Aus diesem Grund solle dem Gesetzesentwurf nicht zugestimmt werden. "Es ist noch nicht zu spät, diesen unwürdigen Irrsinn zu stoppen", lautet der Apell der "arbeit plus"-Geschäftsführerin.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.