Die EU-Kommission hat einen ersten Mahnbrief wegen Behinderung des freien Warenverkehrs an die Republik geschickt.
Die EU-Kommission geht neuerlich im Schnellverfahren gegen die ab 2. Mai 2008 geltenden Lkw-Fahrverbote für bestimmte Gütertransporte auf der Tiroler Inntalautobahn A12 vor. Am Donnerstag hat sie ein erstes Mahnschreiben an Österreich geschickt, weil die Beschränkungen ihrer Ansicht nach gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs verstoßen.
Republik muss Stellung beziehen
Die Republik hat 15 Tage Zeit zu
antworten - verglichen mit üblicherweise zwei Monaten -, dann kann die
EU-Kommission bereits den zweiten Schritt des dreistufigen
Vertragsverletzungsverfahrens setzen.
(Grafik: APA)
Sollte die Frist dann neuerlich so knapp bemessen sein, könnte die Kommission Österreich noch im April beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die sogenannten sektoralen Fahrverbote einbringen und so das Inkrafttreten von vornherein verhindern, heißt es von Expertenseite.