Der frühere Vorarlberger Blaue, Karl Mayrhofer, hatte im Internet islamfeindliche Äußerungen wie "Die Museln sollen sich nicht mucksen" gepostet.
Ein ehemaliger Vorarlberger FPÖ-Politiker ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden. Karl Mayrhofer wurden islamfeindliche Kommentare zum Verhängnis, die er im Internet gepostet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Degenerierte Ideologie"
Der inzwischen aus der Partei
ausgetretene Mayrhofer, der im vergangenen März noch für die Freiheitlichen
bei der Vorarlberger Gemeindewahl antreten wollte, war im Internet durch
Botschaften wie "Der Islam ist keine normale Religion, sondern eine
degenerierte, verkommene Ideologie" oder "Es gibt europaweit nur
mehr die Gewaltoption. [...] Es ist den Museln jetzt sehr gut anzuraten ja
still zu sein und sich nicht zu mucksen. Wie heißt es so schön. Ist die
Kugel aus dem Lauf, hält sie nur der Teufel auf" aufgefallen.
Runter von der Wahlliste
Nach einer Sachverhaltsdarstellung
durch den Grün-Nationalratsabgeordneten Harald Walser erhob die
Staatsanwaltschaft Anklage. Von der FPÖ wurde Mayrhofer umgehend nach
Bekanntwerden der Vorwürfe von der Wahlliste zur Gemeindewahl gestrichen.
Die eingeschlagene Wortwahl finde weder seine noch die Zustimmung der
Fraktion, erklärte damals der zuständige Stadtparteiobmann.
In dem am Montag fortgesetzten Prozess verteidigte sich der Ex-Politiker mit dem Argument, er habe niemanden zur Ausübung von Gewalt aufgefordert. Richter Othmar Kraft hielt dem aber entgegen, dass es sich sehr wohl um Äußerungen handle, "die geeignet sind aufzureizen".
Im Internet nicht verjährt
Das Gerichtsverfahren war im Mai
aus formalen Gründen vertagt worden. Es ging um die Klärung der Frage, ob
die zum Teil im Jahr 2008 geposteten Äußerungen bereits verjährt seien. Da
die Kommentare allerdings über lange Zeit im Internet abrufbar waren, wurde
diese Frage verneint.
Mayrhofer wurde bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Da er sich drei Tage Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.