Laut Justizministerium

Fußfessel 1.800 Mal genehmigt

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Derzeit eine als Sex-Täter verurteilte Person im überwachten Hausarrest.

Seit der Einführung der elektronischen Fußfessel am 1. September 2010 ist diese Form des überwachten Hausarrests in mehr als 1.800 Fällen genehmigt worden. Das geht aus einer Anfragebeantwortung durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) an die FPÖ hervor. Derzeit befindet sich eine als Sexualstraftäter verurteilte Person im elektronisch überwachten Hausarrest, Anfang Dezember waren es zwei.

Mit Stichtag 1. Dezember 2013 befanden sich insgesamt 239 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. Die meisten von ihnen, nämlich 118, wurden wegen eines Deliktes gegen fremdes Vermögen verurteilt. Weitere 51 Personen wurden wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben verurteilt, 22 Personen nach dem Suchtmittelgesetz, acht Personen wegen eines Deliktes gegen die Freiheit, zwei Personen wegen eines Deliktes gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und 38 Personen wegen sonstiger Delikte.

Fußfessel für Sex-Täter verschärft
Seit Einführung der Fußfessel befanden sich 30 Sexualstraftäter im elektronisch überwachten Hausarrest. Anfang 2013 wurden die Fußfessel-Regelung für Sexualstraftäter verschärft. Derzeit (Stichtag 7. Jänner) befindet sich eine als Koch beschäftigte Person, die als Sexualstraftäter verurteilt wurde, im elektronisch überwachten Hausarrest, heißt es in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage.

Bis Dezember 2013 wurde die Fußfessel in 1.837 Fällen genehmigt. In 109 Fällen wurde die Maßnahme widerrufen.

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