Doch-Nicht-Bischof

Gab Wagner Schwangerer Geld für Abbruch?

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Der Pfarrer und verhinderte Bischof dementiert hartnäckige Gerüchte.

Die Diözese Linz kommt nicht zur Ruhe, die Gerüchteküche brodelt. Nachdem die konservative Internet-Plattform kath.net am Wochenende den Ungenacher Pfarrer Josef Friedl als antizölibatären Priester mit Lebensgefährtin geoutet hatte, tritt nun der von der Bischofsweihe zurückgetretene Gerhard Maria Wagner einem seit Wochen kursierenden Gerücht entgegen. Der Pfarrer von Windischgarsten habe einer schwangeren jungen Frau Geld für eine Abtreibung gegeben, hieß es zuletzt in Oberösterreich. In der deutschen "Tagespost" dementierte Wagner die Vorwürfe.

Geheimhaltung für Rücktritt
Es handle sich um offenbar aus liberalen Kreisen gestreuten Gerüchte, Wagner sprach von einer Intrige. "Das Ganze ist erstunken und erlogen", wehrte sich der Geistliche. Angeblich gibt es Indizien dafür, dass der Vorwurf drei Tage vor der für 22. März geplanten Bischofsweihe an die Öffentlichkeit gespielt worden wäre, wenn Wagner nicht vorher den Papst um die Rücknahme der Ernennung gebeten hätte.

Geld für Kind behalten
"In Windischgarsten glaubt das kein Mensch", zeigte sich Wagner überzeugt. Dort sei sein Einsatz für den Lebensschutz allgemein bekannt. Hätte er tatsächlich eine Abtreibung unterstützt, hätte er sich "die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen", sagte er. Der Pfarrer räumte aber ein, dass er einer jungen, schwangeren Frau Geld gegeben hätte, damit sie ihr Kind austragen könne.

Friedl droht Amtsenthebung
Der Ungenacher Pfarrer Josef Friedl, der sich öffentlich dazu bekannt hatte, seit Jahren mit einer Frau zusammenzuleben, muss kommenden Montag Diözesanbischof Ludwig Schwarz Rede und Antwort stehen. Auch die Forderung Friedls nach einem Zölibat auf Zeit dürfte bei dem Treffen Gesprächsthema sein. Friedl, der sich als Betreuer und Fürsprecher von Arigona Zogaj einen Namen gemacht hatte, war auch Teilnehmer an der Dechantenkonferenz, die Wagner ihre Unterstützung verweigert hatten. Ihm droht nach seinem öffentlichen Eingeständnis im schlimmsten Fall die Amtsenthebung.

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