Justizministerin Karin Gastinger geht derzeit nicht davon aus, dass sie noch in der neuen Regierung sitzen wird.
Diesbezügliche Signale von SPÖ und ÖVP habe es nicht gegeben. "Ich nehme an, dass es eine Amtsübergabe geben wird. Wir haben alles schon vorbereitet", sagt die Ministerin. Einen Wunschnachfolger hat Gastinger zwar nicht - skeptisch ist sie allerdings, was einen parteifreien Justizminister angeht.
Partei-Verankerung hat Vorteile
Gastinger geht davon aus, dass
auch für einen Justizminister die Verankerung in einer Partei von Vorteil
sei. Sowohl bei Budgetverhandlungen als auch bei der Umsetzung konkreter
Reformen habe ihr die Unterstützung durch das BZÖ jedenfalls geholfen,
betont die scheidende Ministerin. Über ihren Abschied enttäuscht ist sie
nicht: "Für mich ist das selbstverständlich, dass der neue Bundeskanzler und
der Vizekanzler entscheiden werden, wer in deren Team sein soll."
Bezirksgerichte reduzieren
Aufgaben für ihren Nachfolger sieht
Gastinger jedenfalls genug - etwa bei den 141 Bezirksgerichten. "Eine
Reduktion der Standorte ist sicherlich notwendig", sagt sie. Derzeit gibt es
sechs Bezirksgerichte ohne fix zugeteilten Richter, 62 Standorte haben nur
zwei bis drei Richter. Gastinger schlägt eine Reduktion auf die Standorte
der rund 100 Bezirkshauptmannschaften vor. Zuletzt stieß dieses Vorhaben
aber auf Ablehnung bei den Ländern.
Widerstand der Landeshauptleute erwartet Gastinger auch bei der immer wieder andiskutierten Reduktion der Gerichtsebenen (Bezirksgerichte, neun Landesgerichte, vier Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof): "Ich glaube, dass es keinen Sinn macht, neun Oberlandesgerichte zu schaffen. Aber ich glaube auch nicht, dass es möglich sein wird, nur einen einzigen der neun Landesgerichts-Standorte aufzulösen."
Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften
Dringend
wünschen würde sich Gastinger außerdem die Gleichstellung homosexueller
Lebensgemeinschaften und eine Reform des Familienrechtes (Stichwort:
Patchwork-Familien). Außerdem plädiert sie für die Erleichterung der
bedingten Haftentlassung - konkret dafür, dass die so genannte
"Generalpräventive" (sprich: abschreckende) Wirkung einer Haftstrafe bei der
bedingten Entlassung nicht mehr berücksichtigt werden muss. Besonders von
Seiten der ÖVP habe es hier bisher "massive Widerstände" gegeben, beklagt
Gastinger.
"Dankbar für die Chance"
Mit ihrer
zweieinhalbjährigen Amtszeit ist Gastinger zufrieden: "Ich bin dankbar
dafür, dass ich die Chance bekommen habe, dieses Ressort leiten zu dürfen.
Es ist einiges sehr gut gegangen, wir haben sehr viel bewegt." Stolz sei sie
vor allem auf die Umsetzung des im Regierungsprogramm noch nicht
vorgesehenen Stalking-Paragrafen. Und, so Gastinger: "Was ich auch gesehen
habe ist, dass Parteipolitik für mich etwas ist, wo ich enden wollend
geeignet bin."
Zukunft Gastingers ungewiss
Über ihre eigene Zukunft hält sich
Gastinger bedeckt. Ob sie sich für die Geschäftsführung des
Bewährungshilfe-Vereins Neustart bewerben wird (die Ausschreibung läuft bis
27. Jänner) ist noch nicht entschieden. Es gebe Angebote aus
unterschiedlichen Branchen, diese müsse sie nun prüfen. "Dann gehe ich davon
aus, dass ich aller Voraussicht nach in der Privatwirtschaft tätig sein
werde", sagt Gastinger, die mit ihrem Gatten und ihrem Kind fix nach Wien
übersiedeln möchte.