Der Protest gegen den Wiener Akademikerball sorgt weiter für Wirbel. Jetzt kassiert die Polizei eine klare Niederlage vor Gericht. Der Einsatz gegen jüdische Studierende war rechtswidrig.
Mehrere Tage hatte die Jüdische HochschülerInnenschaft (JöH) im Vorjahr gegen den Akademikerball in der Hofburg protestiert, und zwar mit einer Projektion. "Countdown bis zum Naziball" war damals am äußeren Burgtor zu lesen. Am dritten Tag wurde die Installation von der Polizei abgedreht. Wie das Verwaltungsgericht nun feststellte, "auf bloßen Zuruf eines politischen Akteurs", nämlich Ballorganisator Udo Guggenbichler (FPÖ), berichtete der "Standard" am Dienstag.
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Gericht übt deutliche Kritik
Laut dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien seien sowohl die Auflösung der angemeldeten Kundgebung als auch Identitätsfeststellungen und die Einziehung von Protest-Plakaten rechtswidrig gewesen. Formulierungen wie "Nazi-Ball" auf der Projektion beschreibt das Gericht lediglich als "polemisch und provokant", doch es hält fest, dass im politischen Diskurs und im Zuge einer Protestveranstaltung "die Meinungsfreiheit besonders weit auszulegen" sei, so der Bericht.
Ermittlungen schnell eingestellt
Im März 2025 wurde aber nicht nur die Projektion unterbunden, sondern die jüdischen HochschülerInnen von Guggenbichler auch wegen Verhetzung angezeigt. Das Verfahren wurde allerdings nach wenigen Tagen eingestellt. Auch das Verwaltungsgericht betont, dass der Verhetzungsvorwurf "unvertretbar" gewesen sei.
Keine Beweise für Vorwürfe
Nach Anhörungen mehrerer Zeugen, darunter auch Polizeibeamte, kam das Gericht laut Standard zum Schluss, dass Guggenbichler die Polizei mit Falschbehauptungen alarmierte. Denn er gab an, Kundgebungsteilnehmer hätten Ballprobenbesucher "beschimpft, bespuckt bzw. behindert". Doch die behaupteten Pöbeleien fanden nach gerichtlicher Feststellung nicht statt. Das Gericht hält fest, dass "keine Pöbeleien" beobachtet wurden und sich, abgesehen von Guggenbichler selbst, "niemand als Opfer oder Zeuge deklariert" habe, schreibt die Zeitung.
Scharfe Kritik an Behörden
Der Rechtsvertreter und ehemalige Präsident der JöH, Benjamin Guttmann, sprach gegenüber der Zeitung von einem "Sieg für Rechtsstaatlichkeit und Versammlungsfreiheit", zugleich dokumentiere das Verwaltungsgericht "schwerstes institutionelles Versagen, denn der Wiener Verfassungsschutz verfolgte jüdische Aktivist:innen mit einem denkunmöglichen Verhetzungsvorwurf". Kritik am Staatsschutz kam auch von JöH-Präsident und Kundgebungsorganisator Alon Ishay: "Guggenbichler konnte über persönliche Kontakte zum Staatsschutz binnen Minuten einen rechtswidrigen Polizeieinsatz erwirken. Diese skandalöse Nachlässigkeit der LSE-Beamten darf nicht folgenlos bleiben: Der Staatsschutz sollte uns Jüdinnen und Juden vor Antisemiten schützen – nicht ihnen ausliefern."