Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz

Gesetzesbruch: Sind Maskenträger jetzt kriminell?

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Erst das Vermummungsverbot, dann die Maskenpflicht und jetzt...? Nach dem, seit 2017 bestehenden, Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz dürften streng genommen, von keinem mehr Masken getragen werden, wenn kein ärztliches Attest vorliegt. Aber kann die Polizei das bestrafen? 

Die Maskenpflicht ist auch in Wien nun endlich seit dem 1. März gefallen. Nach einem Augenschein fällt dennoch in den öffentlichen Verkehrsmitteln eines auf: Ein paar Freiwillige scheinen auf den Mund-Nasen-Schutz nicht verzichten zu wollen.

Aber darf man das eigentlich?

Denn streng genommen besteht seit der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung 2017 das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG), auch „Burka-Verbot“ genannt. Dieses sollte ursprünglich verhindern, dass sich muslimische Frauen verschleiern.

Tatsächlich durchgesetzt hat sich das Verbot allerdings nur in wenigen und dabei meist etwas fragwürdigen Fällen. Mit der Maskenpflicht wurde die Regelung dann endgültig hinfällig.

Bis jetzt. Nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz dürfte ein Mund-Nasen-Schutz eigentlich nur dann getragen werden, sobald ein medizinisches Attest mitgeführt wird. Aber kann die Polizei jetzt Masken-Vermummte bestrafen? In der Theorie schon, in der Praxis aber wahrscheinlich nicht.

Die Regierung arbeitet aktuell an einer Lösung. 

Aus dem Bundesministerium für Inneres heißt es nun gegenüber oe24:

Mit Aufhebung der allgemeinen FFP2-Maskenpflicht würde der § 2 Abs 2 AGesVG wie ursprünglich zur Anwendung gelangen. Für die Verwendung von Masken aus „gesundheitlichen Gründen“ wurde vor der Pandemie ein ärztliches Attest verlangt. Bei der Anwendung des AGesVG wird die Polizei, vor allem in den nächsten Monaten, verhältnismäßig einschreiten. Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor.

Das Ziel und der Zweck des Anti-Verhüllungsverbotes ist die Förderung der Integration. Dies sollte beim Einschreiten im Vordergrund stehen, aber das Gut der Gesundheit nicht in den Hintergrund drängen. Mit dem zuständigen Bundesministerium (BMSGPK) erfolgt derzeit eine Abstimmung ob und in welcher Form zukünftig Warnpflichten oder eine Empfehlung für die Maskenpflicht veröffentlicht werden. Diese Empfehlungen werden beim Einschreiten zu beachten sein. Innerhalb der Polizei wird es dazu noch einheitliche Vorgaben geben.
 

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