Frau getötet

Granate auf A22 - Anklage gg. Bundesheer

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Laut chemischem Gutachten gab es keine Spuren von Zinkchlorid auf den Fahrzeugen.

Nach der tödlichen Massenkarambolage auf der A22 bei Korneuburg am 22. Jänner droht dem Übungsleiter des Bundesheeres nun eine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg habe bereits im Juni einen entsprechenden Vorhabensbericht zur Enderledigung in diesem Fall an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gesendet, bestätigte Staatsanwalt Friedrich Köhl einen Bericht des ORF Niederösterreich. Seither warte man auf die Antwort aus Wien, wie lange das noch dauern werde, konnte Köhl nicht sagen.

Nebelhandgranaten
Rückstände von Zinkchlorid, einem Bestandteil von Nebelhandgranaten, konnten laut chemischem Gutachten auf den Unfallwracks nicht gefunden werden. "Das heißt aber nicht, dass der Verdacht gegen das Bundesheer jetzt weniger stark ist", betonte Köhl. Schließlich gebe es immer noch das belastende meteorologische Gutachten, zahlreiche Zeugenaussagen sowie ein Beweisvideo einer nahe gelegenen Tankstelle.

Frau getötet
Am 22. Jänner wurde bei einer Kollision auf der Donauuferautobahn eine Frau getötet, weitere sieben Personen wurden verletzt. Insgesamt waren sieben Autos in den Unfall verwickelt. Von der Exekutive wurde ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. In der Folge geriet das Bundesheer in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten gezündet.

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