Laut chemischem Gutachten gab es keine Spuren von Zinkchlorid auf den Fahrzeugen.
Nach der tödlichen Massenkarambolage auf der A22 bei Korneuburg am 22. Jänner droht dem Übungsleiter des Bundesheeres nun eine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg habe bereits im Juni einen entsprechenden Vorhabensbericht zur Enderledigung in diesem Fall an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gesendet, bestätigte Staatsanwalt Friedrich Köhl einen Bericht des ORF Niederösterreich. Seither warte man auf die Antwort aus Wien, wie lange das noch dauern werde, konnte Köhl nicht sagen.
Nebelhandgranaten
Rückstände von Zinkchlorid, einem Bestandteil
von Nebelhandgranaten, konnten laut chemischem Gutachten auf den
Unfallwracks nicht gefunden werden. "Das heißt aber nicht, dass der Verdacht
gegen das Bundesheer jetzt weniger stark ist", betonte Köhl. Schließlich
gebe es immer noch das belastende meteorologische Gutachten, zahlreiche
Zeugenaussagen sowie ein Beweisvideo einer nahe gelegenen Tankstelle.
Frau getötet
Am 22. Jänner wurde bei einer Kollision auf der
Donauuferautobahn eine Frau getötet, weitere sieben Personen wurden
verletzt. Insgesamt waren sieben Autos in den Unfall verwickelt. Von der
Exekutive wurde ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung
pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. In der Folge
geriet das Bundesheer
in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf
einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten
gezündet.