Medium zitiert aus internem Prüfbericht vom Juli 2012 - Vom Aufsichtsratschef in Auftrag gegeben.
Im Grasser-Korruptionsprozess geht es neben der Millionen-Zahlung bei der Buwog-Privatisierung auch um eine Zahlung von 200.000 Euro beim Linzer Bürohaus Terminal Tower - laut Anklage beides Schmiergeld. Der Aufsichtsratschef der Raiffeisenlandesbank OÖ hat 2012 die Vorgänge bei Buwog und Terminal Tower prüfen lassen, bei der Linzer Causa fanden die Prüfer Verdächtiges, berichtet der "Standard".
Beim Terminal Tower Linz sei der Abschlussbericht der deutschen Kanzlei GSK Stockmann + Partner sehr kritisch ausgefallen. Die Juristen und Wirtschaftsprüfer nahmen Verträge, Korrespondenzen, Zahlungsströme zu Buwog und Büroturm unter die Lupe, befragten 14 Mitwirkende und Verantwortliche.
Die 200.000 Euro wurden laut der Verantwortung der Raiffeisen-Angeklagten für eine "Strukturierung der Projektfinanzierung" durch die Porr Solutions von der gemeinsamen Projektgesellschaft gezahlt. Meischberger hingegen sagte, es handle sich dabei um Geld, das ihm der - mittlerweile verstorbene - Porr-Chef Horst Pöchhacker versprochen habe. Abgerechnet habe er zwar Leistungen in Rumänien, es komme aber vor bei Lobbyisten, dass Rechnungen falsche Bezeichnungen aufweisen.
Laut Anklage: Geld floss über Firma von Peter Hochegger
Laut Anklage waren die 200.000 Euro hingegen Bestechungsgeld für den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), damit er der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Büroturm zustimmte. Das Geld floss über die zypriotische Firma Astropolis von Peter Hochegger nach Liechtenstein, wo es laut Anklage auf die Konten von Grasser, des Immobilienmaklers Ernst Plech und Meischberger aufgeteilt wurde.
Die deutschen Prüfer fanden jedoch laut "Standard"-Bericht zahlreiche Auffälligkeiten: "Der Vorgang um die Zahlung an Porr Solutions weist in jeder Abwicklungsphase eine Vielzahl von Auffälligkeiten auf. ... In der Gesamtschau ergibt sich ... eine Reihe von Unregelmäßigkeiten und Ungereimtheiten, die erhebliche Zweifel an dem Zahlungsgrund 'Unterstützung im Zusammenhang mit der Strukturierung der Projektfinanzierung' aufkommen lassen. Die festgestellten Abläufe im Rahmen der Rechnungsabwicklung und Buchung begründen revisorisch wie kriminalistisch den Verdacht der Verschleierung des tatsächlichen Zahlungsgrunds."
Viele Ungereimtheiten wurden im Prozess bereits thematisiert
Viele Ungereimtheiten wurden im Prozess bereits thematisiert, etwa ein nachträglich verändertes Protokoll einer Konsortialsitzung der Turm-Errichter und -Verwerter von Ende Mai 2007. Diesbezüglich kamen die Rechercheure von GSK Stockmann zur Ansicht, dass "das zweite, abgeänderte Protokoll die Dokumentation der in der Sitzung beschlossenen Zahlung an Porr Solutions beseitigt hat. Somit wurde eine Rückführung der Provision von Herrn Ing. Meischberger durch etwaige Begleichung einer von Astropolis (zypriotischer Briefkasten Peter Hocheggers, über den die Zahlung lief; Anm.) ausgestellten Rechnung verschleiert." Und: Es gab durchaus "einige Sitzungsteilnehmer, die ... aussagten, dass über eine Provision an ... Meischberger in der Höhe von 200.000 Euro diskutiert wurde".
Den von der Porr und Angeklagten genannten Leistungsgrund (Finanzierungsstrukturierung) fanden die Prüfer nicht. Weder in den Projektakten noch "Nachweise, in welcher Form, wann und wie die Leistung erbracht wurde". Aber selbst wenn Porr die Leistung erbracht hätte, heißt es im Bericht weiter, hätte sie nicht bezahlt werden dürfen, weil "keine vertragliche Grundlage für die Abrechenbarkeit einer solchen Leistung zu finden war".
Allerdings stießen die Deutschen bei ihrer Arbeit an Grenzen. "Wesentliche Informationsträger mit operativer Kenntnis der Vorgänge ... wirkten an der weiteren Sachaufklärung nicht mit", hielten sie fest. Bei einem Involvierten habe das sogar dazu geführt, dass "er nicht imstande war, seine Aufgabe ... hinreichend zu schildern".