Der Korruptionsprozess ging heute in den 57. Verhandlungstag.
Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, seinen früheren Anwalt Gerald Toifl und andere hat heute Richterin Marion Hohenecker die Phase beleuchtet, in der bekannt wurde, dass Grasser von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt wird. Die regelmäßigen Gesprächsrunden wurden daraufhin eingestellt, so Toifl zur Richterin.
Grasser erkannte Gefahr
"Sonst droht noch Schlimmeres" habe er damals der Runde, in der auch der mitangeklagte Immobilienmakler Ernst Karl Plech vertreten war, gesagt. Was genau sagte er nicht dazu, aber es stand wohl die Gefahr der Untersuchungshaft im Raum.
Die gemeinsamen Gesprächsrunden bei Toifl sind ein wichtiger Bestandteil im Prozess rund um den Schmiergeldverdacht bei der Privatisierung der Buwog und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Büroturm Terminal Tower. Die Staatsanwaltschaft will unter anderem damit beweisen, dass es einen Tatplan von Grasser, Meischberger, Plech und dem mitangeklagten Peter Hochegger gegeben habe, bei Projekten der Republik Schmiergeld zu kassieren.
Grasser sei als Unbeteiligter anwesend gewesen
Hochegger hat dazu zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt, Meischberger und Plech bestreiten dass Grasser überhaupt mit den angeklagten Causen etwas zu tun hat. Dass er als Unbeteiligter an den stundenlangen und vielfachen Gesprächen teilgenommen hat, erklärt der Ex-Minister damit, dass er wissen wollte, was es mit der fast zehn Millionen Euro schweren Provisionszahlung vom Buwog-Verkauf an Meischberger und Hochegger auf sich habe. Und wie die Selbstanzeige über die Nichtversteuerung der Provision abgewickelt werde, sagte Toifl heute am 57. Verhandlungstag im Wiener Straflandesgericht.
Streit zwischen Grasser und Meischberger
Ganz so streng wurde der Kontaktabbruch nicht gehandhabt; so sollte Toifl zumindest für steuerliche Auskünfte zu der Buwog-Causa weiterhin Grasser telefonisch für Fragen zur Verfügung stehen, so heute Meischberger.
Dabei waren sich Grasser und sein Trauzeuge Meischberger bei Auffliegen der Buwog-Provision und der Selbstanzeige bei den Steuerbehörden in die Haare geraten, wie sie selbst und andere Angeklagte immer wieder betonen. Demnach war Meischberger sauer auf Grasser, weil dieser laufend Interviews gab und dabei Meischberger nicht vorteilhaft darstellte, während Grasser meinte, er müsse diese Medientermine nur machen weil Meischberger Geschäfte in seinem Umfeld gemacht hat, wodurch er, Grasser, nun eine schlechte Optik rechtfertigen müsse, schilderte Toifl heute.
Grasser und Hochegger gelassen
Während Grasser und Hochegger die Ausführungen von Toifl vor der Richterin heute bisher eher stoisch verfolgen, meldet sich Meischberger öfters zu Wort und sorgt damit zeitweise für Erheiterung in den Verteidiger- und Beobachterreihen. Als Toifl erläuterte, dass man zur Strafbefreiung in einer steuerlichen Selbstanzeige auch den ganzen Hintergrund der Zahlung angeben müsse, was Meischberger bei der 200.000-Euro-Zahlung der Porr nicht getan habe, weil er gegenüber der Finanz dafür eine Studie zu Werbung auf einer Autobahn in Ungarn nannte, mischte sich Meischberger lautstark mit Widerspruch gegen seinen ehemaligen Anwalt und Steuerberater ein - was zur Erheiterung bei den Zuhörern führte. "Wir können uns jetzt vorstellen, wie die Besprechungen abgelaufen sind", so die Richterin.
Die Richterin hielt zu den Ausführungen von Meischberger fest, dass man sich viele Probleme erspare, wenn man ordnungsgemäß Steuern zahle. Replik von Meischberger: Das habe er auch getan, halt etwas verspätet.